Bekämpfung von Alkohol und Drogen am Steuer

von 14. Juni 2016

In ganz Sachsen-Anhalt wurden 9.156 Fahrzeuge kontrolliert. Dabei leiteten die Beamten gegen 62 Fahrzeugführer entsprechende Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Trunkenheit im Straßenverkehr und Straßenverkehrsgefährdung ein. In weiteren 68 Fällen wurden Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts der Teilnahme unter Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln gegen die jeweiligen Verkehrsteilnehmer eingeleitet.

Neben den festgestellten Delikten gemäß Zielrichtung der Kontrollmaßnahmen registrierten die Beamten weitere 110 Verstöße und leiteten entsprechende Ermittlungsverfahren ein. Dazu gehörten unter anderem das Fahren ohne Fahrerlaubnis in 46 Fällen oder Verstöße gegen das Pflichtversicherungsgesetz in 25 Fällen. Wegen grob rücksichtsloser Fahrweise wurden Verfahren gegen vier Verkehrsteilnehmer eingeleitet. Auch die Nötigung anderer Verkehrsteilnehmer konnte in zwei Fällen mit entsprechenden Strafanzeigen dokumentiert werden.

In der weiteren Folge der Feststellungen wurden 23 Führerscheine sowie ein Kraftfahrzeug beschlagnahmt. Bei acht Durchsuchungen wurden insgesamt zwölf Mail illegale Betäubungsmittel aufgefunden und sichergestellt. Sicherheitsleistungen wurden in insgesamt 44 Fällen erhoben und 143 Fahrzeugführer erhielten aufgrund festgestellter Mängel an ihren Kraftfahrzeugen eine entsprechende Anzeige. Spitzenreiter in negativem Sinne war ein Lkw-Fahrer, der den Beamten am 6. Juni gegen Mitternacht mit Schlangenlinien auf der BAB 14 in Fahrtrichtung Haldensleben auffiel. Bei der anschließenden Kontrolle wurde ein Wert von 3,22 Promille festgestellt.

Hintergrund

TISPOL steht für „Traffic Information System Police” und ist ein Zusammenschluss von Verkehrspolizeien der Mitgliedsländer der Europäischen Union mit Hauptsitz in London. TISPOL hat die Aufgabe, europaweit nationale Aktionen zur Durchsetzung der Vorschriften im Verkehrssektor zu koordinieren. Das Hauptziel ist die Reduzierung der auf Europas Straßen Getöteten und Schwerverletzten.