Betrug

von 20. November 2012

Ein 84-Jähriger zeigte an, dass zu ihm telefonisch Kontakt aufgenommen wurde mit dem Vorwand, dass von seinem Konto unberechtigte Buchungen getätigt worden seien. Zur Behebung dieser verlangte der unbekannte Anrufer die Kontodaten und vereinbarte, dass später die EC-Karte persönlich abgeholt werden würde. Nachdem der Geschädigte misstrauisch wurde, sperrte er sein Konto. Zu diesem Zeitpunkt wurde aber bereits unberechtigterweise Bargeld abgehoben.

Ein ähnlicher Sachverhalt, der sich allerdings in Teutschenthal ereignete, wurde von einer 74-Jährigen angezeigt. Hier verschaffte sich eine unbekannte Person unter dem Vorwand einer Partnervermittlung Zutritt zur Wohnung und erhielt Zugang zu Kontoverbindungen und der EC-Karte. Vom Konto wurde auch hier unberechtigterweise Geld abgehoben.

Besonders auffällig ist in beiden genannten Fällen, dass sich die Täter jeweils vorher angekündigt hatten, im ersten Fall durch einen Telefonanruf, im zweiten Fall durch direktes Ansprechen auf der Straße.

Die Polizei weist deshalb daraufhin:

Lassen Sie keine Ihnen unbekannte Personen in Ihre Wohnung, außer Sie haben diese ausdrücklich vorher selber zu sich bestellt (z.B. zur Reparatur von Haushaltsgeräten etc.) Geben Sie keine Kontoverbindungen, Geheimzahlen und Unterlagen zu Ihren Konten heraus. Sollte jemand unter einem Vorwand versuchen, in Ihre Wohnung zu gelangen, informieren Sie sofort die Polizei. Auch wenn Sie nicht Opfer eines Betrugsdeliktes geworden sind, teilen Sie den Versuch der Polizei mit. Es könnten wichtige Informationen zur Personenbeschreibung und Vorgehensweise gewonnen werden.