Bundespolizei informiert anlässlich der Fußballbegegnung Chemnitzer FC gegen den Halleschen FC

Bundespolizei informiert anlässlich der Fußballbegegnung Chemnitzer FC gegen den Halleschen FC
von 9. März 2018

Bereits im Vorfeld wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, welche die Mitnahme von Glasflaschen, Getränkedosen und Pyrotechnik, in der Zeit von 08:30 – 20:00 Uhr in den Zügen der Strecke Halle-Leipzig-Chemnitz und zurück, verbietet. Es wird noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Verwendung von Pyrotechnik nicht erlaubt ist. Gerade bei der Nutzung in Zügen, Bahnhöfen sowie in Fußballstadien können Menschen erheblich gefährdet werden. Das Mitführen und Abbrennen von Pyrotechnik ist strafbar und wird konsequent verfolgt. Der Einsatz der Bundespolizei ist darauf ausgerichtet, die An- und Abreise der Fußballfans zu überwachen und Gefahren für alle Reisenden und die Bahnanlagen abzuwehren. Die Bundespolizei appelliert an die Anhänger beider Vereine, sich für den Fußball und gegen die Gewalt auszusprechen und wünscht allen Besuchern ein schönes Spiel.