Polizeiliche Kriminalstatistik für das Jahr 2019 – Zahl der Straftaten weiter gesunken

von 10. März 2020

Holger Stahlknecht: „Wieder haben wir einen Straftatenrückgang und eine gute Aufklärungsquote. Was mich besonders freut, ist die rückläufige Entwicklung bei den Wohnungseinbrüchen. Die Zahlen für das vergangene Jahr zeigen, dass der breit aufgestellte Bekämpfungsansatz der Polizei wirkt. Der Rückgang ist eine tolle Nachricht an die hier lebenden Menschen: Sie leben in einem sicheren Land! Allen Polizistinnen und Polizisten gilt mein Dank für ihren täglichen Einsatz.“

Zentrale Aussagen der PKS 2019

  1. Entwicklung der Fallzahlen

Mit insgesamt 173.346 von der Polizei erfassten Delikten liegt der Wert damit zum zehnten Mal in Folge unterhalb von 200.000 Straftaten. Gegenüber dem Jahr 2018 (175.625 Fälle) beträgt der Rückgang damit 2.279 Straftaten. Das Zehn-Jahres-Tief hat weiter Bestand.

  1. Deutlicher Rückgang der Diebstahlsdelikte

Der deutlichste Rückgang der Fallzahlen ist mit -7,9 Prozent (-5.413 Fälle) im Bereich der Diebstahlsdelikte zu verzeichnen. Besonders erfreulich ist hierbei der Rückgang der Fallzahlen bei den Wohnungseinbruchsdiebstählen (2019: 2.383 Fälle; 2018: 2.821 Fälle) um -15,5 Prozent bzw. -438 Fälle. Weiterhin signifikant rückläufig sind die Fallzahlen bei Diebstahl von Fahrrädern um -1.764 Fälle (2019: 10.540 Fälle; 2018: 12.304 Fälle) und Diebstahl in/aus Boden/Keller um -758 Fälle (2019: 7.291 Fälle; 2018: 8.049 Fälle).

  1. Aufklärungsquote

2019 wurden insgesamt 95.384 Fälle (2018: 97.644 Fälle) von der Polizei aufgeklärt. Die Aufklärungsquote liegt damit bei 55,0 Prozent (2018: 55,6 Prozent). Seit dem Jahr 2016 erreicht die Landespolizei somit eine stabile Aufklärungsquote.

  1. Tatmittel Messer

Die Innenministerkonferenz hatte sich zurückliegend auf eine bundeseinheitliche Erfassung der Thematik „Tatmittel Messer“ verständigt. Im Vorgriff auf die bundesweite Umsetzung dieser Beschlusslage ab dem Jahr 2020, hat die Landespolizei bereits mit Beginn des vergangenen Jahres ein eigenes Landeslagebild eingeführt, welches erstmals eine valide Auswertung der Fallzahlen von Straftaten mit dem „Tatmittel Messer“ erlaubt. Die Auswertung dieses Lagebildes kommt zu folgenden Ergebnissen:

  • insgesamt wurden 873 Straftaten im Jahr 2019 mit dem „Tatmittel Messer“ im Land erfasst; 374 davon ereigneten sich im öffentlichen Raum
  • im Wesentlichen ergeben sich die Fallzahlen aus den Deliktsbereichen Rohheitsdelikte (Raubstraftaten: 124 Fälle, Körperverletzungsdelikte: 324 Fälle) sowie Straftaten gegen die persönliche Freiheit (Bedrohungen: 368 Fälle)
  • es wurden 764 Tatverdächtige von der Polizei ermittelt, was einer überproportional hohen Aufklärungsquote von 85,7 Prozent entspricht
  • unter den 764 ermittelten Tatverdächtigen waren 269 nichtdeutsche Tatverdächtige, was einem Anteil von 35,2 Prozent an allen Tatverdächtigen entspricht
  1. Tatverdächtige

Im Jahr 2019 wurden insgesamt 62.204 Tatverdächtige (46.251 männliche und 15.953 weibliche) ermittelt. Unter den ermittelten Verdächtigen sind 12.069 Nichtdeutsche (Anteil von 19,4 Prozent). Die nichtdeutschen Tatverdächtigten sind für 11,4 Prozent der im Jahr 2019 erfassten Gesamtstraftaten verantwortlich (2018: 10,9 Prozent).

Bei der Betrachtung der Intensivtatverdächtigen (mehr als neun Einzelhandlungen im Berichtszeitraum) ist festzustellen, dass 945 Intensivtäter für 15.504 Straftaten bzw. 16,2 Prozent aller im Jahr 2019 erfassten Straftaten verantwortlich sind. Jedoch stellen sie nur einen Anteil von 1,5 Prozent aller Tatverdächtigen dar.

Entwicklung einzelner Deliktsbereiche

  • Rauschgiftdelikte

Wurden 2018 insgesamt 9.239 Fälle erfasst, waren es für 2019 insgesamt 9.538 Fälle (+299 Fälle). Die Ursache hierfür liegt nicht unbedingt in einem Anstieg der Rauschgiftkriminalität im Allgemeinen. Vielmehr führen ein erhöhter polizeilicher Kontrolldruck und Zufallsfunde im Rahmen anderweitiger polizeilicher Maßnahmen zur Erhellung des Dunkelfeldes.

  • Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung

Bei den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung ist ein Anstieg der Fallzahlen um 232 Fälle (+13 Prozent) im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen (2019: 2.022 Fälle; 2018: 1.790 Fälle). Der Anteil am Gesamtstraftatenaufkommen liegt in diesem Deliktsfeld bei 1,2 Prozent.

Unter den insgesamt 1.608 ermittelten Tatverdächtigen zu Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung (2018: 1.432 Tatverdächtige) befanden sich 245 nichtdeutsche Tatverdächtige (2018: 229 nichtdeutsche Tatverdächtige). Dies entspricht einem Anteil von 15,2 Prozent (2018: 16 Prozent). Der Anteil der nichtdeutschen Tatverdächtigen an den im Jahr 2019 insgesamt ermittelten Tatverdächtigen liegt bei 19,4 Prozent (2018: 18,8 Prozent).

Die erhöhte Anzahl der erfassten Straftaten kann mit einem veränderten Anzeigenverhalten aufgrund medialer Berichterstattung zu Sexualdelikten, dem vermehrten Bekanntwerden pornografischer Schriften sowie mit der zunehmenden Bekanntheit der Einführung des neuen Straftatbestands § 184i StGB (sexuelle Belästigung) im Jahr 2017 begründet werden.

Als Besonderheit stiegen die Fallzahlen bei der Verbreitung pornografischer Schriften im Vergleich zum Jahr 2018 erheblich um +147 Fälle (2019: 454 Fälle; 2018: 307 Fälle), wobei ein großer Teil hiervon auf die Verbreitung von kinderpornografischen Schriften fällt (2019: 346 Fälle; 2018: 218 Fälle). Auffallend ist hierbei, dass sich Schüler und Jugendliche immer häufiger kinderpornografische Videos per Messenger-Dienst beispielsweise in sog. Klassenchats, oftmals nur zur Belustigung, zusenden. Regelmäßig ist den Kindern und Jugendlichen dabei nicht ausreichend bewusst, dass hinter den Fotos oder Videos ein realer Missbrauch eines Kindes steht. Auf der Internetseite www.polizei-beratung.de des Programms Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes (ProPK) erhalten Betroffene zum Thema „Umgang mit Pornografie“ Informationen, Verhaltenshinweise und Ansprechpartner.

  • Rohheitsdelikte/Straftaten gegen die persönliche Freiheit

In der Gesamtzahl ist keine Veränderung gegenüber dem Vorjahr 2018 zu verzeichnen (-1 Fall; 2019: 24.823 Fälle; 2018: 24.824 Fälle). Jedoch kann ein Rückgang der Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung (2019: 3.952 Fälle; 2018: 4.268 Fälle) um 316 Fälle beobachtet werden, obgleich die Fälle von einfachen Körperverletzungsdelikten (2019: 11.883 Fälle; 2018: 11.499 Fälle) um 384 Fälle angestiegen sind.

  • Vermögens- und Fälschungsdelikte

Im Bereich der Vermögens -und Fälschungsdelikte wird eine Steigerung von + 0,8 Prozent (+222 Fälle) gegenüber dem Vorjahreszeitraum 2018 ausgewiesen (2019: 29.220 Fälle; 2018: 28.998 Fälle). Ausschlaggebend sind Betrugsstraftaten, speziell der Leistungskreditbetrug (2019: 1.047 Fälle; 2018: 732 Fälle). Straftaten mit dem Tatmittel Internet haben mit 9.271 Fällen im Jahr 2019 (2018: 8.538 Fälle) einen nicht unerheblichen Anteil an den Vermögens- und Fälschungsdelikten insgesamt.

  • Straftaten von Zuwanderern

Im Jahr 2019 wurden in Sachsen-Anhalt im Vergleich zum Vorjahr +255 Straftaten mehr durch Zuwanderer registriert. Von den insgesamt 10.076 durch Zuwanderer begangene Straftaten sind im Jahr 2019 jedoch 2.870 Straftaten (2018: 2.660 Fälle) aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße erfasst worden. Die unter Beteiligung von Zuwanderern begangenen Straftaten haben einen Anteil von 5,8 Prozent an den erfassten Gesamtstraftaten im Jahr 2019. Es konnten insgesamt 6.716 tatverdächtige Zuwanderer ermittelt werden, wovon 83 Prozent männlich und 17 Prozent weiblich waren.