Untersuchungshaftbefehl: Festnahme an Silvester

von 2. Januar 2020

Bei der sich anschließenden Überprüfung seiner Personalien in den Fahndungssystemen der Polizei wurde bekannt, dass der Mann durch die Staatsanwaltschaft Halle mittels eines Untersuchungshaftbefehls gesucht wurde. Zudem ersuchten sowohl die Staatsanwaltschaft Halle, als auch das Amtsgericht Halle eine Information über den aktuellen Wohnsitz des Mannes aufgrund von weiteren anhängigen Verfahren. Der Mann wurde festgenommen und am 01. Januar 2020 einem Haftrichter vorgeführt. Dieser bestätigte den Untersuchungshaftbefehl, worauf der Mann an eine Justizvollzugsanstalt übergeben wurde. Zudem erhält er aufgrund des Drogenbesitzes eine Strafanzeige wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die beiden Behörden wurden über den derzeitigen Aufenthaltsort des Mannes schriftlich durch die Bundespolizei in Kenntnis gesetzt.