Zwei Haftbefehle

von 31. Mai 2015

Die 46-Jährige wurde angesprochen, um festzustellen, ob sie ärztliche Hilfe benötigt. Im Rahmen der Kontrolle wurden ihre Personalien fahndungsmäßig überprüft. Es stellte sich heraus, dass sie mittels eines Vollstreckungshaftbefehls der Staatsanwaltschaft Dessau gesucht wurde. Da sie ihre Strafe von 360 Euro nicht zahlen konnte, wurde sie von einer Streife der Landespolizei in die Justizvollzugsanstalt Halle gebracht, wo sie nun ihre Strafe verbüßen wird. Zum Anderem wurde ein 49-jähriger Mann auf dem Bahnhof Köthen durch eine Streife der Bundespolizei kontrolliert. Auch seine Personalien wurden im polizeilichen Fahndungssystem der Polizei überprüft. Heraus kam ein Haftbefehl des Amtsgerichtes Bitterfeld. Er hätte insgesamt 813,50 Euro Strafe zahlen müssen. Da er dazu nicht in der Lage war, wurde er durch die Bundespolizei am selben Abend in die Justizvollzugsanstalt Dessau – Roßlau gebracht. Dort wird er nun die nächsten 15 Tage verbringen.