Einstellungsvoraussetzungen an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt

Einstellungsvoraussetzungen an der Fachhochschule Polizei Sachsen-Anhalt
Foto Von StudioPeace auf Envato Elements
von 21. März 2024

Tattoos sind Ausdruck der individuellen Persönlichkeit. Sie werden von Menschen jeden Alters, Geschlechts, Herkunft und Religionszugehörigkeit getragen und sind aus der heutigen Gesellschaft nicht mehr wegzudenken. Doch nicht jeder junge Mensch mit einem Tattoo darf bei der Landespolizei Sachsen‑Anhalt arbeiten. Anlässlich des Internationalen Tages des Tattoos blicken wir auf die Einstellungsvoraussetzungen bei der Landespolizei.

 

Tätowierungen stellen grundsätzlich kein Ausschlusskriterium für eine Bewerbung für den Polizeivollzugsdienst dar. Gewaltverherrlichende, diskriminierende oder verfassungsfeindliche Abbildungen sind jedoch nicht erlaubt. Gleiches gilt für extremistische, menschenverachtende oder frauenfeindliche Motive. Sie führen ebenso wie Tattoos am Kopf, Hals und den Händen zum Abbruch des Bewerbungsverfahrens. Wer sich mit seiner Körperbemalung an die freiheitlich demokratische Grundordnung hält und diese im Dienst mit der Uniform abdeckt, kann Teil der Landespolizei werden.

 

Weitere Voraussetzungen für eine Bewerbung im Polizeivollzugsdienst des Landes Sachsen-Anhalt finden Sie hier: https://fh-polizei.sachsen-anhalt.de/ausbildung-studium/bewerbung-einstellung.