Zeugenaufruf: E-Roller ins Gleis gelegt – Zug kollidiert damit

Zeugenaufruf: E-Roller ins Gleis gelegt – Zug kollidiert damit
von 24. Oktober 2022 0 Kommentare

Am Sonntag, den 23. Oktober 2022 meldete die Notfallleistelle Leipzig der Bundespolizeiinspektion Magdeburg, dass auf der Strecke Köthen – Aschersleben, auf Höhe des Haltepunktes Bernburg Waldau eine Regio-nalbahn mit circa 80 km/h um 21:18 Uhr einen ins Gleis gelegten E-Roller erfasst hat. Eine Streife begab sich umgehend zum Tatort. An der Regionalbahn wurde aufgrund des Zusammenpralls der Kühler, die Lauffläche und das Sandstrahlrohr beschädigt. Ebenfalls kam es zu Lackschäden. Der Zug konnte die Weiterfahrt dennoch zunächst fortsetzen und die sechs Reisenden, welche glücklicherweise nicht verletzt wurden, zum Bahnhof Bernburg bringen. Anschließend musste er dann jedoch aufgrund der Beschädigungen aus dem Verkehr genommen und zur Instandsetzung in eine Werkstatt verbracht werden. Bei der Absuche des Gleises fanden die eingesetzten Bundespolizisten mehrere Teile des E-Rollers und entfernten diese aus dem Gleisbereich. Durch den Zusammenprall und die daraus resultierende Streckensperrung kam es insgesamt zu 255 Minuten Verspätungen und einem Totalausfall eines Zuges im Bahnverkehr. Die Bundespolizeiinspektion Magdeburg hat Strafverfahren wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr, Sachbeschädigung und Stö-rung öffentlicher Betriebe eingeleitet. Für die weiteren Ermittlungen benötigt die Bundespolizei die Hilfe der Bevölkerung: Wer kann Hinweise zu Personen oder Fahrzeugen geben, welche sich am Sonntag, den 23. Oktober 2022, gegen 21:15 Uhr am besagten Haltepunkt oder in unmittelbarer Nähe davon aufgehalten haben und einen E-Roller bei sich führten? Es ist nicht auszuschließen, dass die oder der Täter sich auch während der Kollision noch im Nahbereich aufgehalten haben. Sachdienliche Hinweise werden in der Bundespolizeiinspektion Magdeburg (Tel.: 0391 / 56549 555), unter der kostenfreien Bundespolizei-Hotline (Tel.: 0800 / 6 888 000) oder bei jeder anderen Polizeidienststelle entgegengenommen. Weiterführende Informationen können auch über das Hinweisformular auf der Bundespolizei-Homepage www.bundespolizei.de gegeben wer-den. In diesem Zusammenhang weist die Bundespolizei erneut darauf hin, dass es sich hierbei um eine nicht unerhebliche Straftat handelt, die im schlimmsten Fall zu gravierenden Sach- und/oder Personenschäden führen kann.

         

Noch keine Kommentare

Beginne eine Unterhaltung

Noch keine Kommentare

Du kannst der erste sein der eine Unterhaltung startet.

Only registered users can comment.