Fördermaßnahme für ehrenamtliche Initiativen im ländlichen Raum gestartet

von 25. Juni 2020

Organisationen, die über eine Niederlassung in der Bundesrepublik Deutschland verfügen, dürfen eine Interessenbekundung einreichen, um bis zu 8.000 € für z.B. Neuanschaffungen für den Gesundheitsschutz der Mitarbeiter oder Mobilitätsaufwendungen der Mitglieder zu beantragen.

Über das Online-Tool beim BLE wird die Interessenbekundung über eine Förderung beantragt: www.bmel.de/ehrenamt-versorgung.

Die Interessenbekundung sollte u.a. Eckdaten zur Initiative, den Tätigkeitsbereich und die geplanten Maßnahmen, für die eine Förderung beantragt werden soll, enthalten. Nur vollständig ausgeführte Anmeldungen, können im späteren Antragsverfahren berücksichtigt werden.

Wichtig zu beachten ist, dass die Anträge entsprechend ihrer Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt werden. Die Anzahl der pro Landkreis antragsberechtigten Initiativen ist begrenzt.