Mansfeld-Südharz erhält Pauschale von 8600 Euro pro Jahr und Flüchtling

von 25. August 2015

“Die Aufnahme, Versorgung und Betreuung der Flüchtlinge ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe der Landkreise, die über das Finanzausgleichsgesetz finanziert wird. Aufgrund der hohen Zahlen haben sich Land und alle Landkreise zusätzlich darauf verständigt, dass für jeden Flüchtling pauschal 8600 Euro im Jahr vom Land bezahlt werden. Dass der Landkreis einen Kassenkredit zur Vorfinanzierung dieser Landeshilfe benötigt, liegt allein darin begründet, dass der Landtag mit einem Nachtragshaushalt erst die haushaltsrechtlichen Grundlagen für diese Finanzspritze schaffen muss, aber nicht an deren unzureichender Höhe.

Die Landrätin kennt als ehemalige Abgeordnete diese Zusammenhänge genau und will offenbar ablenken. Es war auch der ausdrückliche Wunsch der Landkreise, vom Land eine Pauschale zu erhalten und nicht eine umfangreiche Spitzabrechnung über die tatsächlichen Kosten vornehmen zu müssen.

Frau Klein gehört einer Partei an, die offen und unabhängig vom tatsächlichen Schutzbedürfnis ein Bleiberecht für alle Flüchtlinge und Asylsuchende fordert. Vielleicht kann sie jetzt als Frau der Praxis zu mehr Vernunft in den eigenen Reihen beitragen.”