Neue Regelung beim Schulbuchkauf

von 13. Mai 2019

Die Kosten für Schulbücher sind zwar dem Grunde nach vom Regelbedarf erfasst, nicht aber in der richtigen Höhe, wenn keine Lernmittelfreiheit besteht. Ob und welche Lernmaterialien Schüler selbst anschaffen müssen, ist laut dem Bundessozialgericht in den Bundesländern völlig unterschiedlich.

Umsetzung im Eigenbetrieb für Arbeit-Jobcenter Saalekreis

„Die Arbeitshefte und Schulbücher, die nicht ausgeliehen werden können, müssen gekauft werden. Leistungsberechtigte können zur Unterstützung eine Beihilfe beantragen. Hierfür genügt es, die Bücher-Bestellliste der Schule im Jobcenter zur Beantragung vorzulegen“, informiert Dr. Gert Kuhnert, Betriebsleiter des Eigenbetriebes für Arbeit – Jobcenter Saalekreis.