Was tun, wenn´s im Urlaub kracht

von 9. Juli 2014

In einigen Urlaubsländern, etwa in Italien, Frankreich und Irland finden sich die Angaben zur Haftpflichtversicherung auf einer Plakette an der Windschutzscheibe. Zur Erleichterung der Unfalldokumentation ist es ratsam auf Reisen neben der Grünen Versicherungskarte mit dem Geltungsbereich des Urlaubslandes auch einen Europäischen Unfallbericht mitzuführen. Darin können alle Angabe zu Unfallhergang und den Unfallbeteiligten eingetragen werden.

Bei Personenschäden, hohem Sachschaden, Uneinigkeit zwischen den Beteiligten, Unfallflucht oder wenn kein Versicherungsnachweis vorgelegt werden kann, sollte die Polizei verständigt werden. Darüber hinaus rät der ADAC, möglichst keine unverständlichen oder fremdsprachigen Schriftstücke zu unterschreiben und auch bei geringfügigen Verletzungen einen Arzt im Unfallland aufzusuchen. Ein Attest kann die Durchsetzung möglicher Schmerzensgeldansprüche erleichtern.

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Was tun, wenn es im Urlaub kracht

Mehr dazu im folgenden Interview mit Michael Nissen, Jurist für ausländisches Verkehrsrecht beim ADAC …

(MP3, 963 KB, 04:06 min.)

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