„Neue Härten im Asylrecht nicht tragbar“

von 25. September 2015

„Die monatliche Pauschale von 670 Euro pro Flüchtling, die der Bund ab 2016 übernehmen wird, erscheint angemessen. Auch die zusätzlichen Mittel für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge begrüße ich ausdrücklich. In Sachsen-Anhalt müssen jetzt schnell neue Strukturen für die wachsende Gruppe minderjähriger Geflüchteter aufgebaut werden, da die Clearing-Stelle vollkommen überlastet ist.“

„Die zusätzlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau in Höhe von 500 Millionen Euro bringen vorwiegend den alten Bundesländern etwas. In Sachsen-Anhalt hingegen müssen endlich Schritte unternommen werden, den hohen Wohnungsleerstand von durchschnittlich zwölf Prozent im Land für die Unterbringung Geflüchteter einfacher nutzbar zu machen.“

„Die neuen Härten des Asylkompromisses sind für meine Fraktion jedoch nicht tragbar. Insbesondere durch die Einstufung von Albanien, Kosovo und Montenegro als sichere Herkunftsländer wird das Grundrecht auf Asyl weiter ausgehöhlt. Dies ist eine rein politische Kategorie, die mit tatsächlicher Sicherheit nichts zu tun hat. Gerade wurde das Mandat für den Kosovo-Einsatz der Bundeswehr verlängert, die Gewalt zwischen ethnischen Gruppen verhindern soll.

„Die Pflicht zum Verbleib von Geflüchteten aus diesen angeblich sicheren Ländern in der Erstaufnahmeeinrichtung kommt einer Internierung gleich. Auch die Tatsache, dass Bargeld in Erstaufnahmeeinrichtungen durch Sachleistungen ersetzt werden soll, ist ein bedauerlicher Rückschritt, der Menschen entmündigt.“

„Ferner kritisiere ich die Erleichterung der Durchsetzung bestehender Ausreisepflichten, wie der Entwurf des Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz vom 21.09.2015 vorsieht, auf das Schärfste. Der Ausschluss der Härtefallkommission, wenn ein Rückführungstermin bereits konkret feststeht, macht diese Einrichtungen, die hart erkämpft wurden, de facto obsolet.“