Freiheitsstrafe ohne Bewährung wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte

von 22. Februar 2016

Die Kammer hat es als erwiesen angesehen, dass der 39-jährige, mehrfach vorbestrafteund unter Bewährung stehende Angeklagte im November 2013 im Anschluss anein Fußballspiel der 3. Liga am Hauptbahnhof in Halle versucht habe, einen Polizeibeamtendurch einen Wurf mit einer Getränkedose zu verletzen. Der Polizeibeamte sei damitbeschäftigt gewesen, die Personalien eines anderen Fußballfans aufzunehmen, der imBahnhofsbereich durch lautstarke Störungen anderer Reisender aufgefallen sei. Als dieserdann um sich geschlagen habe und versuchte habe, die Polizeibeamten zu treten, seiihm der Angeklagte zu Hilfe gekommen. Der Polizeibeamte habe zunächst den Angriffdes Angeklagten durch den Einsatz von Pfefferspray abgewehrt, wobei er den Angeklagtenim Brustbereich getroffen habe. In diesem Moment habe der Angeklagte eine volle,ungeöffnete Getränkedose gezielt und mit Wucht aus einer Entfernung von etwa vier Meternauf den Polizeibeamten geworfen, um diesen zu verletzen und von weiteren Maßnahmenabzuhalten. Dank seiner Schutzweste sei der Polizeibeamte allerdings unverletztgeblieben.

Die Berufungskammer hat damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Hallebestätigt, auch dieses hatte dieselbe Strafe für tat- und schuldangemessen erachtet.