Große Online-Datingplattformen dürfen fusionieren

von 22. Oktober 2015

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: „Die beteiligten Partnervermittlungsportale zählen zu den größten Online-Datingplattformen in Deutschland. Dennoch haben wir das Vorhaben nach intensiver Prüfung freigegeben. Bei der Bewertung der wettbewerblichen Auswirkungen haben wir insbesondere auch die Ergebnisse von Nutzerbefragungen berücksichtigt. Der relevante Markt lässt sich nicht auf die großen Partnervermittlungs-Plattformen beschränken, sondern umfasst auch eine Vielzahl an weiteren Datingplattformen wie zum Beispiel www.friendscout24.de oder zahlreiche spezialisierte Anbieter, die gezielt bestimmte Nutzergruppen adressieren. Ein erheblicher Wettbewerbsdruck geht derzeit auch von erfolgreichen mobilen Anwendungen, den Dating-Apps aus.“

Eine erhebliche Behinderung des Wettbewerbs ist durch den Zusammenschluss nicht zu erwarten. Nach den Feststellungen des Bundeskartellamtes gibt es auf dem Markt für Online-Datingplattformen auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Ausweichmöglichkeiten durch andere Anbieter. Da die Nutzer häufig parallel mehrere Datingplattformen einsetzen und bei Datingplattformen dem Neukundengeschäft eine ausgeprägte Bedeutung zukommt, ist ein Markteintritt vergleichsweise einfach möglich. Dies verdeutlichen auch die jüngsten Erfolge von mobilen Datingplattformen wie Tinder und Lovoo.

Das Bundeskartellamt hatte Anfang 2015 eine interne Projektgruppe („Think Tank Internetplattformen“) ins Leben gerufen, um wettbewerbsrechtliche Konzeptionen zur Internetökonomie und zu Plattformmärkten zu entwickeln. Für die Bewertung des Online-Datingmarktes konnte maßgeblich auf die Erkenntnisse des Think Tanks zurückgegriffen werden.