Konsolidierungsbericht 2018

Konsolidierungsbericht 2018
von 16. April 2019

Finanzminister André Schröder: „Haushaltskonsolidierung – und das zeigen die Ergebnisse der vergangenen Jahre – kann gelingen, ist aber kein Selbstläufer. 2020 muss Sachsen-Anhalt einen nach den Regeln der Konsolidierungshilfen strukturell ausgeglichenen Haushalts aufstellen. Damit wird ein zehnjähriger Abbauprozess von Defiziten in einer ursprünglichen Höhe von 660 Mio. € (das war 2010) beendet! Die Sicherung der ‚strukturellen Null‘ muss dabei auch im Haushaltsvollzug Maßstab des Handelns sein. Dies ist – neben den verpflichtenden rechtlichen Anforderungen – auch deshalb geboten, weil die Konsolidierungshilfen von der bundesstaatlichen Solidargemeinschaft finanziert werden.

Ab 2021 wird das Land die grundgesetzlich vorgeschriebene Schuldenbremse durch eine eigene landesrechtliche Regelung umsetzen. Dazu werden derzeit die Grundlagen erarbeitet. Der strukturelle Haushaltsausgleich in 2020 und die ab 2021 greifende landesrechtliche Regelung machen eine gestaltende Finanzpolitik nicht unmöglich. Im Gegenteil: Beides schafft erst die Voraussetzungen dafür, dass finanzpolitische Spielräume gesichert werden können.“

Hintergrund:

Sachsen-Anhalt hatte sich 2010 gegenüber dem Stabilitätsrat verpflichtet, sein strukturelles Defizit im Landeshaushalt bis 2020 auf null

zurückzuführen. Im Gegenzug erhält das Land die jährlichen Konsolidierungshilfen in Höhe von 80 Millionen Euro. Das strukturelle Defizit beschreibt den Teil der Ausgaben eines Landes, der dauerhaft nicht durch eigene Einnahmen gedeckt ist.