Trotz Corona-Auflagen: Landesprüfungsamt für Lehrämter lässt Staatsexamensklausuren schreiben

von 20. März 2020
  1. Die Entscheidung steht in krassem Widerspruch zu allen aktuellen Empfehlungen und Maßgaben im Kontext der Corona-Krise. Die mehrstündige Versammlung von bis zu 100 Absolvent*innen in einem Raum kann nicht im Sinne der aktuellen Eindämmungsstrategie der Virus-Bekämpfung sein und erscheint rechtswidrig zu sein. Das gesundheitliche Risiko für Prüfende und Studierende ist zudem erheblich. Das wiederum dürfte spürbare Auswirkungen auf die Konzentrationsfähigkeit und die erbrachten Prüfungsleistungen haben.

  2. Prüfungsteilnehmer*innen, welche der Risikogruppe angehören, werden kategorisch von der Teilnahme an den Staatsprüfungen ausgeschlossen. Das für sie entstehende Risiko ist untragbar und kann niemandem zugemutet werden. Die hier vorliegende Diskriminierung ist nicht zu dulden.

  3. Auch ist die Chancengerechtigkeit hinsichtlich der Prüfungsteilnahme grundsätzlich nicht mehr gegeben. Seit spätestens 13. März 2020 sind alle Infrastrukturen zur Vorbereitung der Prüfungen (Bibliotheken, Universität etc.) geschlossen. Studierende können gegenwärtig nur unzureichend auf die zur Prüfungsvorbereitung notwendigen Medien und Materialien zugreifen. Weiterhin haben viele plötzlich zusätzliche familiäre Verpflichtungen zu bewältigen, die eine fokussierte und zeitintensive Vorbereitung der Prüfungen unmöglich machen.

  4. Die angebotenen Regelungen zum Prüfungsrücktritt sind für viele Absolvent*innen nicht praktikabel, weil eine Verzögerung des Studienabschlusses um ein halbes Jahr droht, was finanziell für die meisten Studierenden nicht zu bewältigen ist; zumal aktuell viele Nebenjobs aufgrund der Krisenerscheinungen verloren gehen.

Eine vergleichbare und optimale Durchführung der Prüfungen ist so nicht möglich. Vielmehr ist das Festhalten an der geplanten Zeitschiene unverantwortlich gegenüber Gesellschaft und Absolvent*innen.

„Wir fordern das LISA auf, die Prüfungen auszusetzen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt nachzuholen. Nur so kann abgesichert werden, dass Bedingungen herrschen unter denen Staatsprüfungen gerecht durchgeführt werden können.“, meint Thekla Mayerhofer, Vorsitzende des Grundschulverbandes Sachsen-Anhalt.

Grundschulverband Sachsen-Anhalt

1 https://lisa.sachsen-anhalt.de/lehrerausbildung/landespruefungsamt-fuer-lehraemter/erstestaatspruefungen/