Die Landesregierung erstattet mit dem Wahlkreisbericht dem Landtag einen schriftlichen Bericht über die Veränderungen der Einwohnerzahlen in den Wahlkreisen und unterbreitet unverbindlich Vorschläge zu den Veränderungen der Wahlkreisgrenzen.
Bereits im Dezember 2014 hatte der Landtag beschlossen, die Anzahl der Wahlkreise von 43 auf 41 zu reduzieren.Zentraler Prüfungsmaßstab für die Einteilung der Wahlkreise ist der Verfassungsgrundsatz der Gleichheit der Wahl, der eine Bildung von Wahlkreisen mit gleichmäßiger Bevölkerungsgröße voraussetzt.