Widerspenstiger Mann zeigt keine Einsicht

Widerspenstiger Mann zeigt keine Einsicht
von 6. März 2023 0 Kommentare

Körperverletzung, Beleidigungen und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Halle, Halberstadt (ots) – Ein 23-Jähriger hielt die Bundespolizei am Sonntag, den 5. März 2023 ab 17:00 Uhr in Atem. Dieser reiste ohne ein gültiges Fahrticket in einem Regionalexpress von Halle kommend und schlug der Zugbegleiterin während der Fahrkartenkontrolle mit dem Handrücken auf den Arm. Zudem beleidigte er diese mit ehrverletzenden Worten.

Eine im Zug befindliche Streife erlangte Kenntnis davon und führte die entsprechenden strafprozessualen Maßnahmen durch. Doch das sollte den Afghanen nicht abschrecken: Nach Ankunft der Bahn am Hauptbahnhof Halberstadt verhielt dieser sich weiterhin verbal aggressiv gegenüber den Bundespolizisten und der Zugbegleiterin. Zudem begab sich der Tatverdächtige in den Gleisbereich zwischen den Bahnsteigen eins und zwei, womit er sich in Lebensgefahr brachte. Auch den mehrmaligen Aufforderungen den Bereich zu verlassen, kam der Mann nicht nach. Um einen Schadenseintritt zu vermeiden, ergriff ein Beamter den linken Arm des Herren und zog ihn folglich aus dem Gefahrenbereich. Zurück auf dem Bahnsteig zeigte dieser weiterhin keinerlei Einsicht und ignorierte vehement jede Aufforderung der Einsatzkräfte, unter anderem eine Glasflasche, die er in der Hand hielt, abzustellen. Weiterhin versuchte er sich durch Wegdrehen der polizeilichen Maßnahmen zu entziehen. Die Streife musste den 23-Jährigen daraufhin zu Boden bringen, legte ihm die dienstlich gelieferten Handfesseln an und brachte ihn zur Dienststelle. Auf dem Weg dorthin beleidigte der die Polizisten immer wieder mit ehrverletzenden Worten. Eine Atemalkoholkontrolle lehnte er mehrfach ab. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen konnte der bereits mehrfach polizeilich in Erscheinung getretene Mann die Diensträume wieder verlassen. Gegen ihn wurden Anzeigen wegen Erschleichens von Leistungen, Beleidigung, Körperverletzung, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte sowie des unbefugten Aufenthalts und des Verbotes des Aufenthalts in den Gleisen gefertigt.

         

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