Mit der Reinigungspflicht der Gehwege verhält es sich wie bei der Haftungsfrage mit der Schneeräumpflicht. Die Eigentümer der Häuser bzw. auch deren Mieter sind verpflichtet, die Gehwege entlang der Grundstücke von herabgefallenem Laub zureinigen. Die Haftung bei einem Unfall tragen die Eigentümer auch bei vermieteten Objekten, sofern die Reinigungspflicht nicht im Mietvertrag auf die Mieter übertragen wurde, betont Jürgen Buck, Vorstand der GVI.
Im Falle einer Haftungs-Klage bei einem Unfall mit Laub übernehmen die privaten Haftpflichtversicherungen und die Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherungen die Regulierung der Haftungsfrage. Um eine ausreichende Absicherung zu gewährleisten, sollte die Haftpflichtversicherung mit mindestens fünf Millionen Euro Versicherungssumme, besser noch höher, abgeschlossen werden, betont der Fachmann.
Erläuterungen zur Haftungsfrage bei einem Unfall auf nassem Laub stellt die Verbraucherorganisation Geld und Verbraucher unter www.geldundverbraucher.de, Rubrik Gratis kostenlos die Tipps Räumpflicht und Streupflicht-Tipps zur Verfügung. Für die Überprüfung einer bestehenden Haftpflichtversicherung kann der kostenlose Versicherungs-Check ebenfalls unter der Rubrik Gratis abgerufen werden.