Gleichmäßige Auslastung der Verwaltungsgerichte sorgt für Beschleunigung der Verfahren

von 10. Dezember 2015

„Das Verwaltungsgericht Magdeburg ist derzeit für alle Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz und wegen Asylbewerber betreffender Maßnahmen der Ausländerbehörden örtlich zuständig. Die Konzentration war damals auch richtig, um die mit der Spezialmaterie des Asylrechts vertrauten Verwaltungsrichterinnen und -richter gezielt einsetzen zu können. Seit Erlass der Zuständigkeitsverordnung haben sich die Rahmenbedingungen jedoch grundlegend geändert. Im laufenden Jahr sind bis zum 29. November rund 36.650 Flüchtlinge in der Erstaufnahme angekommen.

Während die Asylkammern beim Verwaltungsgericht Magdeburg im Jahr 2011 insgesamt 635 Verfahrenseingänge verzeichneten, waren es allein im ersten Halbjahr 2015 schon 1.665 Verfahren. Dieser enorme Verfahrenslast muss auch durch eine Verteilung der Arbeit auf beide Verwaltungsgerichte im Land Rechnung getragen werden. Zukünftig wird sich die gerichtliche Zuständigkeit in Asylverfahren nach den allgemeinen Regeln der Verwaltungsgerichtsordnung richten. Für Streitigkeiten nach dem Asylverfahrensgesetz ist dann das Verwaltungsgericht örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Ausländer nach dem Asylverfahrensgesetz seinen Aufenthalt zu nehmen hat, also entweder Halle oder Magdeburg.

Unsere Ziele liegen auf der Hand. Wir wollen

  • eine Beschleunigung der Verfahren sowie

  • eine gleichmäßige Auslastung der Gerichte erreichen und

  • den Reiseaufwand für die Teilnahme an mündlichen Verhandlungen für Verfahrensbeteiligte und Rechtsanwälte aus dem südlichen Teil des Landes verringern.

Der Beschluss dieses Gesetzes ist damit nicht nur ein richtiger, sondern auch ein notwendiger Schritt.“