Umweltzone: Letzte Vorbereitungen laufen

von 18. August 2011

Die Vorbereitungen für die Einführung der Umweltzone in Halle (Saale) laufen auf Hochtouren. Ab 1. September soll das Durchfahrtsverbot in weiten Teilen der Innenstadt für Autos mit roter oder ohne Plakette gelten.

120 Verkehrszeichen und 110 Zusatzschilder müssen aufgestellt werden. Nach Angaben von Innendezernent Bernd Wiegand soll dies am 29. und 30. August erfolgen. Rund 17.000 Euro muss die Stadt für die Schilder ausgeben.

Vor allem Dieselfahrzeuge sind vom kommenden Durchfahrtsverbot betroffen. Dies betrifft insbesondere kleine Handwerksbetriebe und Lieferanten. Wer ohne grüne (und die nächsten Monate auch noch gelbe) Plakette in die Stadt einfahren will, braucht eine Ausnahmegenehmigung. Anträge dazu werden schon seit zwei Wochen angenommen. Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt, die am Mittwoch erfolgte, kann nun auch die offizielle Bearbeitung der Anträge auf Ausnahmegenehmigung erfolgen. Laut Wiegand wurden bislang 91 Anträge gestellt.

Um betroffenen Firmen schnell und vor allem so unbürokratisch wie möglich zu helfen, kooperieren die Stadtverwaltung und die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK). Ab sofort wird durch die IHK geprüft, ob die Beschaffung eines gewerblichen Ersatz- oder Neufahrzeuges für ein Unternehmen betriebswirtschaftlich unzumutbar ist. Erforderlich wird dies durch die ab 1. September geltende Umweltzone in Halle. Bestätigt die IHK die Unzumutbarkeit, kann mit diesem Nachweis bei der Stadt Halle eine Ausnahmegenehmigung zur Befahrung der Umweltzone beantragt werden. Die IHK hat mit der Stadt Halle vereinbart, für ihre Mitgliedsunternehmen die Wirtschaftlichkeitsprüfung zur Beschaffung eines Fahrzeuges im Zusammenhang mit der Beantragung einer Ausnahmebewilligung vom Fahrverbot in der Umweltzone Halle vorzunehmen. „Betroffene Unternehmen können sich per Telefon, E-Mail, Post oder direkt bei der IHK melden. Die Wirtschaftlichkeit der benötigten Maßnahmen wird umgehend und kostenfrei geprüft“, betont Antje Bauer, Geschäftsführerin für Starthilfe und Unternehmensförderung der IHK. Ansprechpartner ist das IHK-Service-Center, Franckestraße 5, in Halle, erreichbar unter Telefon: 0345 21260 oder per E-Mail: info@halle.ihk.de.

Im IHK-Service-Center ist auch das für die Beantragung der Ausnahmegenehmigung bei der Stadt Halle nötige Formular erhältlich. Dieses muss zusammen mit der IHK-Bescheinigung bei einer Dienststelle der Stadtverwaltung abgegeben werden. „Wir denken, dass wir damit im Sinne der Unternehmen ein möglichst unbürokratisches Verfahren gefunden haben, um die Anträge zügig bearbeiten zu können“, so Bauer weiter.

Auf Basis der im Amtsblatt veröffentlichten Allgemeinverfügung werden von der Stadt ab sofort Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung der Umweltzone erteilt. Ausnahmegenehmigungen erteilt ausschließlich die Straßenverkehrsbehörde der Stadt, Am Stadion 5 in Halle-Neustadt.