Zum Start des Wintersemester 2022/2023 bietet der Fachbereich Einwohnerwesen einen Sonderservice für Studierende an. Ab sofort haben Studentinnen und Studenten die Möglichkeit, ihren Zuzug nach Halle (Saale) online voranzumelden. Durch diese digitale Eingabe wird die Zeit der Vorsprache im Fachbereich Einwohnerwesen deutlich verkürzt.
Gänzlich ohne den Weg in die Bürgerservicestelle am Marktplatz 1 geht es allerdings nicht, da für die Bearbeitung der Anmeldung eine gesetzlich vorgeschriebene Identitätsprüfung zur Person und eine rechtsgültige Unterschrift benötigt werden und die Personaldokumente (Personalausweis, Reisepass) geändert werden müssen. Für die Vorsprache in der Bürgerservicestelle wird ein Termin benötigt. Dieser kann ab sofort für den Zeitraum vom 12. September bis 28. Oktober 2022 über www.terminvereinbarung.halle.de gebucht werden. Eine telefonische Anmeldung ist jeweils von Montag bis Freitag, 8 bis 18 Uhr, über die Rufnummern 0345 / 221–0 oder 115 möglich.
Für Studierende, die in Halle (Saale) eine Nebenwohnung anmelden möchten, ist zu beachten, dass die Stadt Halle (Saale) eine Zweitwohnungssteuer erhebt. In diesem Fall ist das Beiblatt zur Bestimmung der Hauptwohnung gemäß §22 des Bundesmeldegesetzes auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung mitzubringen.
Das Beiblatt kann hier runtergeladen werden:
http://www.halle.de/Publications/286/eforms_i–33–017.pdf
Der Antrag und die Unterlagen zur Erhebung der Zweitwohnungssteuer können auch direkt per Mail an zweitwohnungssteuer@halle.de geschickt oder persönlich bei der Anmeldung im Bürgerservice abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, persönlich im Rahmen der Sprechzeiten am Dienstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 17 Uhr sowie am Donnerstag von 9 bis 12 Uhr und 13 bis 15 Uhr in der Abteilung Steuern, Schmeerstraße 1, 06108 Halle vorzusprechen. Bei Fragen zur Zweitwohnungssteuer stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unter den Telefonnummern 0345 / 221-4415 oder 0345 / 221-4427 zur Verfügung.
Zusätzliche Hinweise für die Anmeldung von Studierenden aus dem Ausland
Für Studentinnen und Studenten aus dem Ausland ist ebenfalls zunächst die Anmeldung in der Bürgerservicestelle vorzunehmen. Studierende, die nicht aus einem Land der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz kommen und die länger als drei Monate hier studieren möchten, benötigen neben der Anmeldung bei der Bürgerservicestelle auch eine Aufenthaltserlaubnis, die sie von der Ausländerbehörde der Stadt Halle (Saale) erhalten.
Die Beantragung der Aufenthaltserlaubnis erfolgt im Nachgang der Anmeldung unter Vorab-Zusendung der erforderlichen Unterlagen an die Ausländerbehörde. Den Antrag und die Kontaktdaten der Ausländerbehörde erhalten die betreffenden Studierenden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Bürgerservicestelle.
Stadt Halle (Saale),
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