Ab sofort fördert die EVH im Rahmen ihrer Energiesparaktion “Gewusst wie” die Wartung und Instandsetzung von Erdgasheizungsanlagen mit bis zu 50 Euro. Nur in einem einwandfreien Zustand arbeiten Heizungsanlagen effektiv, nutzen das eingesetzte Erdgas mit einem hohen Wirkungsgrad, schonen somit Umwelt und Geldbeutel.
Ab sofort fördert die EVH im Rahmen ihrer Energiesparaktion “Gewusst wie” die Wartung und Instandsetzung von Erdgasheizungsanlagen mit bis zu 50 Euro. Nur in einem einwandfreien Zustand arbeiten Heizungsanlagen effektiv, nutzen das eingesetzte Erdgas mit einem hohen Wirkungsgrad, schonen somit Umwelt und Geldbeutel.
Hallenser, die einen Strom-oder Erdgasvertrag bei der EVH haben, können im Aktionszeitraum vom 1. September bis 30. November 2012 die fachgerechte Wartung Ihrer Gasheizungsanlage bei einem Installateur der Energiegemeinschaft Halle/Saale e. V. beauftragen. Alle Vertragsunternehmen sind im Internet aufgelistet unter www.evh.de/EVH/Privatkunden/Marktpartner. Nach der Wartung ist ein ausgefüllter Förderantrag ergänzt mit Bankverbindung und einer Rechnungskopie bei der EVH einzureichen. Unter allen Förderanträgen, die bis zum 30. November 2012 per E-Mail oder per Post bei der EVH eingegangen sind, werden 50 Gewinner ausgelost, denen das Unternehmen 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal aber 50 Euro überweist. Der Antrag steht im Internet unter www.evh.de unter “Förderung” bereit.
Mit der Aktion “Gewusst wie” hilft das Unternehmen der Stadtwerke Halle seit sechs Jahren seinen Kunden, Energie zu sparen. Dabei geht es zum einen um Energiespartipps, zum anderen um materielle oder finanzielle Hilfe zur besseren Ausstattung des Haushaltes mit energiesparenden Geräten.
200 Milliarden Euro werden in Deutschland Jahr für Jahr vererbt. Bei jeder sechsten Erbschaft gibts Streit weil oft die Vermögensweitergabe nur unzureichend geregelt ist.
200 Milliarden Euro werden in Deutschland Jahr für Jahr vererbt. Bei jeder sechsten Erbschaft gibts Streit weil oft die Vermögensweitergabe nur unzureichend geregelt ist. Der neue Ratgeber “Richtig vererben und verschenken”, den die Verbraucherzentrale NRW gemeinsam mit der ARD in der Reihe “ARD Ratgeber Recht” herausgegeben hat, hilft, die Weitergabe von Geldvermögen oder Immobilien vorausschauend zu planen und verbindlich zu regeln.Wie muss ein gültiges Testament aussehen? Soll ich mein Vermögen schon zu Lebzeiten an meine Kinder übertragen? Welche Pflichtansprüche muss ich berücksichtigen? Welche steuerlichen Regelungen sind wichtig? rund ums Thema Verschenken und Vererben sind viele Aspekte zu berücksichtigen. Auf mehr als 250 Seiten informiert der neue Ratgeber über das gesetzliche Erbrecht, stellt Möglichkeiten vor, wie davon abweichend über Vermögen verfügt werden kann und erläutert verständlich, welche rechtlichen Vorgaben dabei zu berücksichtigen sind. Checklisten, Tipps und praktische Hinweise, wie Erbschaftssteuer gespart werden kann, helfen bei einer planvollen Vermögensweitergabe.Der Ratgeber Richtig erben und verschenken kostet 11,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer (0211) 3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.
Das neue Buch Studien- & Berufswahl 2012/2013 ist da. Ab sofort ist die 42. Ausgabe des grünen Klassikers Studien- & Berufswahl erhältlich. Der offizielle Studienführer für Deutschland wurde vollständig aktualisiert.
Schwerpunkt des Buches ist die Übersicht über alle Studiengänge in Deutschland. Tabellen zeigen auf, welche Hochschulen das jeweilige Fach anbieten. Und damit angehende Studierende auch gleich wissen, was auf sie zukommt, wird jeder Studienbereich von Architektur über Informatik bis Zahnmedizin kurz charakterisiert und mit einem Ausblick auf die Beschäftigungsmöglichkeiten versehen. Rahmeninformationen rund ums Studieren von Studienfinanzierung über Wohnen bis hin zum Versichern im Studium machen das Buch unverzichtbar für den Studienstart.Auch für die, die noch nicht wissen, wie es nach dem Abitur weitergeht, hält Studien- & Berufswahl wertvolle Infos bereit. Im Kapitel Orientieren! werden Tipps gegeben, wie man einen passenden Studiengang oder Ausbildungsberuf findet und welche weiteren Quellen man bei der Selbsterkundung zurate ziehen kann. Diejenigen, die noch eine Auszeit nehmen wollen, finden alle Überbrückungsmöglichkeiten im Überblick. Und wer sich für eine Ausbildung interessiert, erfährt, welche interessanten Ausbildungsberufe für Studienberechtigte es in unterschiedlichen Branchen gibt. Herausgegeben wird das rund 600 Seiten starke Handbuch von den Ländern und der Bundesagentur für Arbeit. Schülerinnen und Schüler in Vorabgangsklassen an Schulen, die zur allgemeinen Hochschulreife führen, und in Abschlussklassen an Schulen, die die Fachhochschulreife vermitteln, erhalten es kostenlos in ihrer Schule. Alle anderen können es zum Preis von 9,80 Euro im Buchhandel kaufen oder direkt beim Verlag bestellen am besten online über[url=http:// www.willmycc.de/stub] www.willmycc.de/stub[/url] . Ergänzend zum Handbuch bietet die Internetseite [url=http://www.stu-dienwahl.de]www.stu-dienwahl.de[/url] Informationen zur Studien- und Berufsorientierung. Neben der laufend aktualisierten Studiengangsuche FINDER gibt es hier noch eine Menge weiterer Elemente: News, ein Thema des Monats, eine Praktikumsbörse sowie eine Übersicht über Infoveranstaltungen der Hochschulen. Zudem kann ein Newsletter kostenlos abonniert werden. Übrigens: Den FINDER von Studien- & Berufswahl gibt es auch als App für iPhone und iPad für eine bequeme und schnelle Suche nach Studiengängen von unterwegs. Die App ist kostenlos erhältlich unter [url=http://itunes.apple.com/de/app/-studienwahl-de/id413057611?mt=8]http://itunes.apple.com/de/app/-studienwahl-de/id413057611?mt=8[/url]
Es ist durchaus bequem, vom heimischen Schreibtisch aus einzukaufen, Preise zu vergleichen und Bestellungen vorzunehmen. Ein Einkaufsparadies ohne wenn und aber ist das Internet dennoch nicht. Nicht selten erfolgen Bestellungen, Vorkasse wird geleistet, aber die Ware wird gar nicht oder verspätet geliefert.
Es ist durchaus bequem, vom heimischen Schreibtisch aus einzukaufen, Preise zu vergleichen und Bestellungen vorzunehmen. Ein Einkaufsparadies ohne wenn und aber ist das Internet dennoch nicht. Nicht selten erfolgen Bestellungen, Vorkasse wird geleistet, aber die Ware wird gar nicht oder verspätet geliefert. So auch die Erfahrung von Herrn S., der einem super günstigen Angebot der Firma Kinsland Distribution Ltd. mit Sitz in London nicht widerstehen konnte. 24 Original-Zahnbürstenaufsätze für nur 30 Euro, ein vermeintliches Schnäppchen. Den Kaufpreis hat er noch am Tag der Bestellung überwiesen, seit drei Monaten wartet er jedoch auf die Ware. E-Mail- Nachfragen werden nicht beantwortet, telefonisch ist die Firma nicht zu erreichen. Mittlerweile hat Herr S. im Internet recherchiert. Das Ergebnis war ernüchternd. Nicht nur er, sondern zahlreiche andere Verbraucher sind wie er in die Falle getappt. Er entschließt sich, ebenfalls Anzeige gegen die Firma wegen des Verdachtes des Betruges zu erstatten.Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. rät, vor einer Bestellung so viel wie möglich an Informationen und Referenzen über die Firma einzuholen, der man sein Geld anvertrauen will. Hilfreich dafür sind unter anderem auch Foren im Internet, in denen Verbraucher zu bestimmten Firmen ihre Erfahrungsberichte über die Vertragsabwicklung allgemein zugänglich darstellen. Berichten Verbraucher über Lieferengpässe, Probleme bei der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen oder bei der Rückabwicklung von Verträgen nach einem Widerruf, dann ist Skepsis angesagt. Bevor eine Bestellung mit einem Mausklick abschickt wird, sollte man sich auch vergewissern, dass der Firmenname, die ladungsfähige Adresse, die Registerangaben und der Vertretungsberechtigte des Anbieters leicht aufrufbar sind.Vorsicht ist insbesondere auch bei Vorkasse angesagt. Grundsätzlich hat der Verbraucher zwar kein Recht auf Wahl einer bestimmten Zahlungsart. Am sichersten ist jedoch die Bezahlung nach Erhalt der Ware mit Rechnung oder die Erteilung einer Einzugsermächtigung. Nachnahmesendungen minimieren zwar das Risiko, können vor Betrügereien jedoch auch nicht wirksam schützen. Zahlungen per Kreditkarte sind absolute Vertrauenssache, hier ist unbedingt auf eine entsprechende Verschlüsselung der Daten zu achten.Weitere Hinweise und Tipps zum sichereren Einkauf im Internet erteilen alle Berater in den Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. oder montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr am Verbrauchertelefon unter 0900-1775 770 (1,- Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend).
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Umzug grundlegend verbessert.
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Umzug grundlegend verbessert.
Der Arbeitsmarkt verlangt Flexibilität, das Leben ist[nbsp]bunt… Ungeplant kann es passieren, dass kurzfristig wegen einer neuen Arbeit oder einer neuen Liebe der Wohnort gewechselt werden muss. Aber was passiert mit bestehenden Telekommunikationsverträgen? Ein günstiger Anbieter für Telefon- und Internetnutzung war gerade gefunden, ein Vertrag mit einer 24-monatigen Laufzeit abgeschlossen.
Noch im November 2010 hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass Kunden wegen eines Umzugs bestehende Festnetz- und DSL-Verträge nicht vorzeitig kündigen können. Ein Verbraucher, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er aufgrund einer selbst gewählten Änderung seiner persönlichen Verhältnisse diese Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen sei daher kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Umzug grundlegend verbessert. Wer umzieht, kann seit Mai dieses Jahres seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Vertragspartner bietet die vereinbarte Leistung auch dort an.[nbsp]
Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet. Bietet die Firma die bisherige Leistung am neuen Wohnort dagegen nicht an, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen. Das heißt, dass betroffene Verbraucher nach der Kündigung zumindest die Grundgebühren noch für weitere drei Monate bezahlen müssen. Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, gilt die vereinbarte Frist.
Bei Fragen zum Thema Telekommunikationsdienstleistungen können sich Verbraucher an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wenden oder das Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1 Euro/Min.aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis abweichend) nutzen.
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Umzug grundlegend verbessert.
Der Arbeitsmarkt verlangt Flexibilität, das Leben ist bunt… Ungeplant kann es passieren, dass kurzfristig wegen einer neuen Arbeit oder einer neuen Liebe der Wohnort gewechselt werden muss. Aber was passiert mit bestehenden Telekommunikationsverträgen? Ein günstiger Anbieter für Telefon- und Internetnutzung war gerade gefunden, ein Vertrag mit einer 24-monatigen Laufzeit abgeschlossen.Noch im November 2010 hat der Bundesgerichtshof bekräftigt, dass Kunden wegen eines Umzugs bestehende Festnetz- und DSL-Verträge nicht vorzeitig kündigen können. Ein Verbraucher, der einen längerfristigen Vertrag über eine Dienstleistung abschließe, trage grundsätzlich das Risiko dafür, dass er aufgrund einer selbst gewählten Änderung seiner persönlichen Verhältnisse diese Dienstleistungen nicht mehr nutzen kann. Auch ein Umzug aus beruflichen oder familiären Gründen sei daher kein ausreichender Grund für eine außerordentliche Kündigung.Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes haben sich die Rechte der Verbraucher im Zusammenhang mit einem Umzug grundlegend verbessert. Wer umzieht, kann seit Mai dieses Jahres seine Telekommunikationsverträge – ganz gleich ob Festnetz, Internet oder Mobilfunk – ohne Änderung der Vertragslaufzeit oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen an den neuen Wohnort mitnehmen. Vorausgesetzt, der Vertragspartner bietet die vereinbarte Leistung auch dort an. Für den Aufwand darf das Unternehmen ein Entgelt verlangen allerdings nicht mehr, als die Schaltung eines Neuanschlusses kostet. Bietet die Firma die bisherige Leistung am neuen Wohnort dagegen nicht an, kann der Kunde den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende vorzeitig kündigen. Das heißt, dass betroffene Verbraucher nach der Kündigung zumindest die Grundgebühren noch für weitere drei Monate bezahlen müssen. Sieht der Vertrag eine kürzere Kündigungsfrist vor, gilt die vereinbarte Frist.Bei Fragen zum Thema Telekommunikationsdienstleistungen können sich Verbraucher an alle Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wenden oder das Verbrauchertelefon montags bis freitags von 9-18 Uhr unter (0900) 1775 770 (1 Euro/Min.aus dem dt. Festnetz, Mobilfunkpreis abweichend) nutzen.
Der Strom unerwünschter Anrufe unseriöser Firmen reißt nicht ab. Telefonabzocker probieren es gern unter falschem Namen: Um Vertrauen zu erwecken, stellen sie sich am Telefon als “Verbraucherzentrale” vor oder melden sich als Gericht, Polizei oder andere Behörde. Verbraucherzentralen führen daher eine bundesweite Umfrage durch, um das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung zu verschärfen.
Der Strom unerwünschter Anrufe unseriöser Firmen reißt nicht ab. Telefonabzocker probieren es gern unter falschem Namen: Um Vertrauen zu erwecken, stellen sie sich am Telefon als “Verbraucherzentrale” vor oder melden sich als Gericht, Polizei oder andere Behörde. Häufig bieten sie an, etwa gegen unerwünschte Werbeanrufe vorzugehen oder rufen an, um angeblich Gewinnspielverträge zu stornieren und für diese “Dienstleistung” zu kassieren. Diese Abzocker nutzen den guten Ruf anderer Institutionen. Sie geben vor, vor Telefonwerbung zu schützen, betreiben diese jedoch mit großer Dreistigkeit selbst. Mit einer bundesweiten Umfrage wollen die Verbraucherzentralen untermauern, dass das Gesetz zur Bekämpfung unerlaubter Telefonwerbung dringend verschärft werden muss. Den Telefonabzockern muss endlich das Handwerk gelegt werden. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt ruft Verbraucher auf, ihre Erfahrungen mit unerlaubten und betrügerischen Werbeanrufen zu schildern. In einem Fragebogen im Internet unter www.vzsa.de sowie in den Beratungsstellen werden die Beschwerden gesammelt. Darüber hinaus können die Verbraucher ab 1.August 2012 unter der telefonischen Hotline 0345 29 803 829 jeden Mittwoch von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr ihre Erfahrungen mit unerwünschter Telefonwerbung den Verbraucherschützern mitteilen. Die Umfrageaktion wird im Rahmen eines vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes durchgeführt. Die Umfrageaktion läuft in den Beratungsstellen und auf der Internetseite unter www.vzsa.de noch bis zum 16. September 2012.
Das Beratungsnetz der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft (SAKG) ist dichter geworden. Noch in diesem Jahr soll eine Außenberatungsstelle in Haldensleben ihre Pforten öffnen, 2013 folgen Aschersleben und der Burgenlandkreis. Darüber hinaus werden bestehende Angebote ausgebaut.
Das Beratungsnetz der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft (SAKG) ist dichter geworden. Seit 2010 hat der Verein mit Sitz in Halle (Saale) bisher acht Außenberatungsstellen eingerichtet, in denen sich Krebskranke und ihre Angehörigen kostenlos beraten lassen können.Möglich wurde das Angebot durch die finanzielle Unterstützung vom Landesverband der Arbeiterwohlfahrt (AWO) und der Deutschen Rentenversicherung Mitteldeutschland. Für die nächsten Monate ist die Eröffnung weiterer Standorte geplant. Noch in diesem Jahr soll eine Außenberatungsstelle in Haldensleben ihre Pforten öffnen, 2013 folgen Aschersleben und der Burgenlandkreis. Darüber hinaus werden bestehende Angebote ausgebaut. “Die Außenberatungsstellen sind gerade in einem Flächenland wie Sachsen-Anhalt von enormer Bedeutung”, sagt Sven Weise, Chef der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft (SAKG). Gerade Patienten aus dem ländlichen Raum müssten andernfalls lange Wege in Kauf nehmen. Dies sei problematisch, denn viele Betroffene sind aufgrund ihrer Erkrankung nicht oder nur eingeschränkt mobil. Ein weiterer Anlass für die Einrichtung der Außenberatungsstellen war die Verbesserung der psychoonkologischen Versorgung. “Sie war bisher vor allem im ländlichen Raum nicht zufriedenstellend. Dort mussten Patienten oft bis zu zwei Jahre auf einen Beratungstermin warten”, sagt Sven Weise. “Dies ist auch vor dem Hintergrund der psychischen Belastungen, die eine Krebserkrankung mit sich bringt, nicht hinnehmbar.” Bisher sind in den Orten Bernburg, Dessau-Roßlau, Kalbe (Milde), Wittenberg, Merseburg, Sangerhausen, Stendal, Wernigerode sowie seit kurzem in Bitterfeld Beratungsstellen eingerichtet worden. “Ihre Arbeit wird von den Betroffenen und ihren Angehörigen gut angenommen”, sagt Sven Weise. Das belegt auch die Statistik: Pro Standort werden zur monatlichen Beratungszeit im Durchschnitt fünf Beratungen zu allgemeinen, sozialrechtlichen oder psychologischen Fragen durchgeführt. Auch künftig wird der Bedarf steigen. Das liegt nach Einschätzung von SAKG-Chef Weise auch daran, dass die Angebote der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft inzwischen in den Kliniken bekannt sind, und Patienten so effektiv darüber informiert werden. Aus diesem Grund soll das Außenberatungsnetz künftig noch erweitert werden. Bis 2014 sollen alle Standorte etabliert sein.Zugleich werden die Beratungszeiten in den Außenberatungsstellen in Dessau-Roßlau, Wittenberg, Sangerhausen, Wernigerode und Stendal verdoppelt. Statt bisher vier Stunden sind die kompetenten und geschulten Mitarbeiter der Zentrale in Halle dann monatlich an einem festen Tag jeweils acht Stunden vor Ort. Außerdem sollen auch Hausbesuche möglich sein.
Die Online-Befragung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) zur Einführung der E-Bilanz in Deutschland wird bis zum 5. August 2012 verlängert. Ziel der Umfrage sei es, Informationen aus der betrieblichen Praxis für die weitere politische Debatte zu erhalten.
Die Online-Befragung der Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) zur Einführung der E-Bilanz in Deutschland wird bis zum 5. August 2012 verlängert. Die geplante E-Bilanz sorgt seit Monaten für Diskussionen, weil sie mit hohem Aufwand und mehr Bürokratie für Unternehmen verbunden ist. Ziel der Umfrage ist es, im Interesse der Wirtschaft, Informationen aus der betrieblichen Praxis für die weitere politische Debatte zu erhalten, erklärt Dr. Ute Jähner, IHK-Geschäftsführerin für Recht und Fair Play. Der Fragebogen ist abrufbar unter [url=http://www.halle.ihk.de]www.halle.ihk.de[/url], Dokument-Nr. 8066. Bilanzierende Unternehmen sind für die Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2012 beginnen, verpflichtet, ihre Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Laut IHK werden die Unternehmen aufgrund der Umsetzungsvorgaben der Finanzverwaltung erhebliche Anpassungen vornehmen müssen. Auf der Internetseite der IHK finden sich weitere Informationen und Hinweise zur E-Bilanz.
Die Halloren Schokoladenfabrik AG hat die Anforderungen des International Food Standard (IFS) in 2012 erneut auf Higher Level nach Version 5 erfolgreich bestätigt.
Als Hersteller von Schokoladenwaren, insbesondere von hochwertigen Confiserieprodukten, bietet das Traditionsunternehmen höchste Qualität, Sicherheit und Unbedenklichkeit für seine Produkte. Im Mittelpunkt unserer Qualitätsanstrengungen steht immer unser Kunde. Deshalb ist dieser höchste Grad der Zertifizierungen für uns besonders wichtig, so der Vorstandsvorsitzende Klaus Lellé.Bereits seit Jahren wird Halloren vom TÜV-Süd mit der Höchstwertung zertifiziert. Für Deutschlands älteste Schokoladenfabrik ist die neuerliche Bestätigung des IFS unverzichtbarer Bestandteil für die Behauptung auf dem nationalen und internationalen Süßwarenmarkt. Auch in Bezug auf Nachhaltigkeit beschreitet die Halloren Schokoladenfabrik AG neue Wege. Pünktlich mit Beginn der Produktion für das nächste Saisongeschäft ist Halloren UTZ-zertifiziert und erfüllt somit die strengen Vorgaben der Zertifizierungsstelle.Die ersten Produkte des Hauses mit UTZ-Logo werden zum Pralinenstart im Spätsommer angeboten. Klaus Lellé: Das Thema Nachhaltigkeit ist in unserer Firmenphilosophie fest verankert und somit ist die UTZ-Zertifizierung für uns ein weiterer wichtiger Schritt, Verantwortung zu übernehmen. Bereits seit einigen Monaten vertreibt Halloren exklusiv Fair-Trade-Artikel mit Stevia des belgischen Premium-Schokoladenherstellers Cavalier in Deutschland. UTZ ist der Sprache der Mayas entlehnt und bedeutet soviel wie gut. Mit dieser Zertifizierung (UTZ CERTIFIED ist eines der weltweit größten Nachhaltigkeitsprogramme für Kaffee, Kakao und Tee) setzt sich Halloren für einen besseren Lebensstandard der Landwirte in den Herkunftsländern ein und bietet dem Verbraucher gesteigerte Transparenz bezüglich der Herkunft sowie Einblick in die Lieferkette.
Auch im Jahr 2011 stieg die Zahl der Grundsicherungsempfänger weiter an. Ende 2011 erhielten in Sachsen-Anhalt nach Mitteilung des Statistischen Landesamtes in Halle 21.028 Personen Hilfe nach dem 4. Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch. Das sind 1.745 Personen (9 Prozent) mehr als 2010.
Fast zwei Drittel (66 Prozent) der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung waren Personen unter 65 Jahren, denen eine dauerhafte volle Erwerbsminderung attestiert wurde. Wie bereits im Jahr zuvor waren 39 Prozent der Empfänger, die auch künftig dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung stehen werden, Frauen. Bei 7.197 Personen über 65 Jahren reichte das erzielte Einkommen nicht aus, um den Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu bestreiten. Sie erhielten Grundsicherung im Alter. Hier liegt der Frauenanteil bei 65 Prozent (2010: 66 Prozent) und ist damit weiter rückläufig. In stationären Einrichtungen wie Alten- und Pflegeheime oder betreuten Wohnanlagen lebten 7.552 Personen. Das ist zum Vorjahr ein Anstieg von 15 Prozent (959 Personen). Während der durchschnittliche monatliche Bruttobedarf im Jahr 2010 noch bei 588 EUR lag, waren es 2011 durch die gestiegenen Lebenshaltungskosten bereits 598 EUR. Da die Höhe der anzurechnenden Einkommen durch Rentenanpassungen weiter gestiegen ist, lagen die gezahlten Nettobeträge unverändert bei durchschnittlich 351 EUR im Monat.
Ab dem 01. August gilt ein neues Tarifsystem des Mitteldeutschen Verkehrsverbundes, zeitgleich werden die Fahrkarten-Preise angepasst.
Am Mittwoch, den 01.08. führt der Mitteldeutsche Verkehrsverbund (MDV) ein neues Tarifsystem ein, das sich verstärkt an den Kundenerwartungen und -wünschen orientiert. Dazu hatte der MDV bereits im Jahr 2011 etwa 4.500 Fahrgäste im gesamten Verbundgebiet zu ihrem Nutzungsverhalten und ihren Anforderungen befragt. Aus den gewonnen Erkenntnissen wurden neue, maßgeschneiderte Produkte mit deutlichen Verbesserungen erarbeitet. Bei den Tageskarten kann die Personenanzahl künftig von einer bis maximal fünf Personen variabel gestaltet werden. Dabei zahlen die zweite, dritte, vierte oder fünfte Person jeweils maximal die Hälfte des Basispreises für eine Person. Die Monatskarten erhalten eine gleitende Gültigkeit und gelten dann vom ersten Nutzungstag bis 04:00 Uhr des gleichen Kalendertages im Folgemonat. Individuelle Mobilitätsbedürfnisse werden künftig aber nicht nur durch die neue Flexibilität der eingangs genannten Tickets besser als bisher berücksichtigt. Auch eine völlig neue Struktur des ABO-Segments ermöglicht den Kunden fortan, die Leistungen der Verkehrsunternehmen je nach Bedarf zu nutzen. Dem bisherigen Abonnement angelehnt ist das ABO Basis. Neu ist hier, dass wochentags bereits ab 17 Uhr – also zwei Stunden früher als bisher- ein Erwachsener und drei Kinder bis 13 Jahre mitfahren können. An Wochenenden und Feiertagen gilt die Mitnahmemöglichkeit weiterhin ganztags. Das ABO Basis, das übertragbar ist, gibt es in Halle, Merseburg, Querfurt und Mücheln zusätzlich auch als ABO Basis 9 Uhr sowie in Leipzig bzw. für Leipzig plus eine unmittelbar angrenzende Zone als ABO Basis 10 Uhr. Beim neuen ABO Premium ist die Mitnahme von bis zu drei Kindern auch unter der Woche den ganzen Tag möglich, zusätzlich kann ganztags auch ein Hund mitgenommen werden. Wochentags ab 17:00 Uhr und an Wochenenden und Feiertagen ganztägig kann eine weitere erwachsene Person mitfahren. Zudem ist auch diese Karte auf andere Personen übertragbar. Besonders interessant ist das ABO Premium für alle Wochenendausflügler und sonstig Aktiven: Es gilt an Wochenenden und Feiertagen im gesamten MDV! All das kostet den Nutzer monatlich nur sechs Euro mehr als das ABO Basis und rechnet sich damit bereits ab einem Ausflug pro Monat. Speziell für ABO-Neueinsteiger gibt es das ABO Light. Es ist nicht übertragbar und bietet keine Mitnahmemöglichkeit anderer Personen. Um den Mobilitätsbedürfnissen von Senioren gerecht zu werden, gibt es neu das ABO Senior. Zum Pauschalpreis von nur 49,90 ist es ganztägig im gesamten MDV gültig und bietet eine Mitnahmemöglichkeit für drei Kinder und einen Hund. Täglich kann ab 17 Uhr auch die 1. Klasse in den Zügen benutzt werden. In Verbindung mit der ABO Senior-Karte gibt es zudem die ABO Senior Partnerkarte, die den gleichen Zusatznutzen beinhaltet, mit 29,90 jedoch deutlich günstiger als die Hauptkarte ist. Analog der neuen gleitenden Gültigkeit der Monatskarten ist der Einstieg in ABO-Verträge bei den beiden städtischen Unternehmen HAVAG und LVB sowie bei der Bahn nicht mehr an den Monatsersten gebunden, sondern ist auch innerhalb des laufenden Monats möglich. Und mit den ABO-Angeboten im MDV kann man gleich doppelt sparen: Im Vergleich zu Monatskarten im Barverkauf sind ABO-Karten seit jeher deutlich preiswerter. Noch günstiger wird es nun, wenn Abonnenten sich für eine jährliche Zahlungsweise entscheiden, denn dann gibt es zusätzlich 5 % Rabatt auf den ABO-Preis. [b]Neue Ticketangebote können Preissteigerungen nicht verhindern[/b] Um auch künftig ein hohes Angebotsniveau zu bieten, sind aber auch Investitionen in Infrastruktur und Betrieb notwendig – nachhaltig und zuverlässig finanziert. Doch genau diese dringende Aufgabe stellt die Verkehrsunternehmen vor ihre größte Herausforderung: Durch nicht ausreichende Bestellerentgelte und Ausgleichsleistungen klafft die Schere zwischen Einnahmen und Kosten für den Personennahverkehr immer weiter auseinander. Unter Berücksichtigung der Inflationsentwicklung der letzten zehn Jahre fehlen den Unternehmen im MDV jährlich etwa 50 Millionen Euro. Dieser Fehlbetrag konnte MDV-weit nur durch die vergangenen Tarifanpassungen annähernd ausgeglichen werden. Das deckt jedoch nur die laufenden Kosten – nicht die notwendigen Investitionen. So müssten bei den regionalen Verkehrsunternehmen im MDV etwa 25 Millionen Euro, bei den Leipziger Verkehrsbetrieben (LVB) etwa 50 bis 60 Millionen Euro – pro Jahr – investiert werden. Verschärft wird die Situation durch rückläufige Förderquoten, insbesondere bei der Busbeschaffung. Hierfür liegt die Förderung in Sachsen heute lediglich bei rund zehn Prozent, während sie in den Vorjahren noch 50 bis 70 Prozent betragen hat. Um der allgemeinen Preisentwicklung Rechnung zu tragen, gibt es für die Beförderung von sperrigen Gegenständen und Tieren, die nicht in einem Behälter transportiert werden, eine Neuerung: War dafür bisher das Lösen einer Kinderfahrkarte notwendig, so ist nun die Extrakarte im Angebot. Der zu entrichtende Preis staffelt sich genau wie bei allen anderen Fahrkarten je nach Anzahl der befahrenen Tarifzonen. Weiterhin kostenfrei können mitgenommen werden: Kinderwagen, Rollstühle, Hand- und Reisegepäck (z.B. Koffer), ein kleines Tier im Behälter, ein Paar Ski/ Snowboard/ Rodelschlitten oder ein Rollator. Zudem ist die Fahrradmitnahme in allen Nahverkehrszügen sowie in Bussen im Saalekreis und im Burgenlandkreis kostenfrei. In Bussen und Straßenbahnen im sächsischen und thüringischen Teil des MDV sowie in der Stadt Halle ist für die Fahrradmitnahme eine Extrakarte zu lösen. MDV-weit einheitlich gilt ab 01.08. für Hunde, die nicht in einem Behälter transportiert werden, eine Maulkorbpflicht, um möglichen Schaden von anderen Fahrgäste fern zu halten. Alle Infos zum Tarif: www.mdv.de
Verbraucherzentrale bietet Check-Hilfe für die eigenen vier Wände.
Wer Energiekosten sparen will und deshalb über die Modernisierung seines Hauses nachdenkt, stößt hierbei auf jede Menge Einsparpotenzial: Wände, Fenster, Türen, Dach, Heizungs- und Warmwassertechnik können auf den neusten Stand gebracht und damit der Verbrauch von Öl, Gas oder Strom eingedämmt werden. Doch welche Maßnahmen sind wirklich sinnvoll und in welcher Reihenfolge sollten Modernisierungen angegangen werden? Besonders wichtig: Was wird die Generalüberholung des Hauses kosten?Antworten auf diese Fragen bietet der Ratgeber “Gebäude modernisieren Energie sparen” der Verbraucherzentrale NRW. Mit Hilfe des Buches können Hausbesitzer ihr Gebäude einem gründlichen Energie-Check unterziehen und sich einen Überblick über die Möglichkeiten, die Kosten sowie die richtige Planung einer Modernisierung verschaffen. Anhand der beiliegenden CD-ROM lassen sich zunächst die Problemstellen eines Hauses aufspüren. Die Informationen im Buch zu verschiedenen Isoliertechniken und Baumaterialen verschaffen Sicherheit bei der Auswahl von Dämmstoffen, Fenstern, Türen und der Heizungsanlage. Zahlreiche geldwerte Tipps zur Planung, Ausschreibung, Handwerkersuche sowie zur Abnahme und Gewährleistung runden das Service-Paket (Buch und CD) rund um die Gebäudesanierung ab.Der Ratgeber Gebäude modernisieren – Energie sparen kostet 12,90 Euro und kann für zusätzlich 2,50 Euro für Porto und Versand per Telefon unter der Rufnummer 0211-3 80 95 55 montags bis freitags von 9-16 Uhr bestellt werden.
Am Mittwoch, den 25. Juli 2012 können sich Krebsbetroffene und ihre Angehörigen aus der Umgebung von Bernburg von 9 Uhr bis 12 Uhr kostenfrei beraten lassen.
Am Mittwoch, den 25. Juli 2012 können sich Krebsbetroffene und ihre Angehörigen aus der Umgebung von Bernburg kostenfrei beraten lassen. Von 9 Uhr bis 12 Uhr öffnet die AWO Tages- und Kurzzeitpflege in der Andreasstraße 1-3 in Bernburg ihre Türen. Seit Mai 2010 können sich jeden vierten Mittwoch im Monat Krebsbetroffene und ihre Angehörigen kostenfrei beraten lassen. Um lange Wartezeiten zu vermeiden, würden wir uns freuen, wenn die Ratsuchenden telefonisch unter Telefon 0345 4788110 einen Termin mit uns absprechen. Speziell ausgebildete Mitarbeiter der Sachsen-Anhaltischen Krebsgesellschaft helfen Ratsuchenden nicht nur bei sozialrechtlichen und psychologischen Problemen, sondern auch bei allgemeinen Fragen wie beispielsweise der Vermittlung zu Selbsthilfegruppen oder bestimmten Kursangeboten.
Im Sommer gelten im Zeitraum vom 23. Juli bis zum 7. September 2012 in einigen Einrichtungen der Stadtbibliothek veränderte Öffnungszeiten.
Im Sommer gelten im Zeitraum vom 23. Juli bis zum 7. September 2012 in einigen Einrichtungen der Stadtbibliothek veränderte Öffnungszeiten: [b]1. Zentralbibliothek/Jugendmediathek[/b]Die Öffnungszeiten der Jugendmediathek sind im Sommer an die Öffnungszeiten der Zentralbibliothek angepasst, also:Mo, Di, Do, Fr 10 bis 19 Uhr Mi 14 19 UhrSa 10 14 Uhr [b]2. Stadtteilbibliothek Nord[/b] Mo 14 18.30 UhrDi 10 16 UhrMi geschlossenDo 10 16 UhrFr 14-18Uhr [b]3. Stadtteilbibliothek West[/b] Mo 10 16 UhrDi geschlossenMi 10 -17 UhrDo 14 18 UhrFr 10 16 Uhr Die Musikbibliothek, die Stadtteilbibliothek Süd und die Fahrbibliothek sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet.
Unterhaltsames HWG-Mieter-Dankeschön-Fest in Trotha feiert den Sommer und den 90. Geburtstag der HWG.
Die HWG lässt für ihre Mieter die Sonne scheinen: zum Sommerfest in Trotha am 25. Juli von 14 bis 17 Uhr. Sie scheint besonders stark rund um die Theodor-Roemer-Straße 1 und 3, der Aktionsfläche des unterhaltsamen HWG- Mieterfest, das Halles größter Vermieter zusammen mit dem Pflegedienst 49plus in Trotha veranstaltet.Im Zentrum steht dabei der 90. HWG-Geburtstag, der mit dem Wettbewerb um die originellste Geburtstagstorte Halles gleich in den Blickpunkt gerückt wird. Eine Wanderausstellung informiert die Mieter ausführlich über die Geschichte der HWG und ihre heutige Bedeutung als Stadtbaumeister Halles. Es gibt einen Quiz-Parcours zum 90. zu absolvieren, und beim Jubiläumskegeln Alle Neune zum 90. wird der Tagessieger ermittelt. Zudem wartet die HWG mit einem speziellen Jubiläumswohnungsangebot zum 90. auf und vielen leiblichen Genüssen und Überraschungen. Unsere Mieterfeste, schon ein HWG-Markenzeichen, sollen gerade im 90. Jahr der HWG unser Mieter-Dankeschön sein und ein bunter Nachbarschaftstreff im jeweiligen Quartier, erklärt Susann Schult, HWGAbteilungsleiterin Wohnungswirtschaft. Deshalb lassen wir uns dafür immer etwas Besonderes einfallen.Wir möchten mit unseren Mietern in unterhaltsamer Atmosphäre in Kontakt kommen, aber auch Kontakte zwischen den Nachbarn herstellen, denn gute Nachbarschaften sind uns wichtig und tragen erheblich zum guten Wohngefühl bei. Bunt geht es für die Mieter dann auch im Rahmenprogramm zu. Musikalisch eingestimmt vom Kindergarten Trotha, stellt Two for Pop Schlager von Helene Fischer vor, es gibt Mundharmonika-Klänge und Showdance vom Verein TAKTGEFUEHL e. V.. Informationsstände von 49plus, Blutzuckermessung und -test bis zur Bürgerinitiative Gesundes Trotha bereichern das Programm, und Schnellzeichnerin Iryna Fedorova zeichnet die ersten 20 Mieter kostenlos. Durch das Nachmittagsprogramm mit Musik und Unterhaltung führt Ulrike Baier.Auf keinem HWG-Mieterfest fehlt der Kinderspaß: Basteln mit Sommerblüten steht auf dem Spielprogramm. Daneben winken Kinderschminken, Glücksrad und der Hula-Hoop-Reifen zum Toben. Mit der HWG auf Du und Du heißt es dann am Info-Counter für Mieter: Informationen aus erster Hand, Vermietungsangebote und HWG-Verwalter vor Ort. Ein Infostand des HWG-Multimediapartners Deutsche Telekabel informiert über Serviceleistungen und Programmangebote. Für Fragen steht auch der HWG-Partner rund ums Haus, die Firma Gegenbauer, Rede und Antwort.Hansering 19 06108 Halle (Saale) www.hwgmbh.de Das HWG-Sommerfest ist das siebte von mehr als 16 Mieterfesten der HWG, die die Wohnungsgesellschaft in diesem Jahr ausrichtet. Nähe, Partnerschaft, Kreativität und Servicekraft sind die Grundzüge der Arbeit der HWG, die sich auch in den Mieterfesten widerspiegeln. Allein bis zu 2.000 Einladungen versendet die HWG pro Fest an ihre Mieter, um alle persönlich zu erreichen und umsorgen zu können.
Verbraucherzentrale hält kostenlosen Flyer zu Zuzahlungen und Berechnung der persönlichen Belastungsgrenze bereit.
Gesetzlich Krankenversicherte, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, müssen bei Inanspruchnahme von Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung Zuzahlungen leisten. Ausnahmen hiervon gelten jedoch für Versicherte, deren persönliche Belastungsgrenze durch bereits geleistete Zuzahlungen im laufenden Jahr erreicht ist. Für chronisch Kranke ist diese Belastungsgrenze niedriger, weshalb weniger Zuzahlungen geleistet werden müssen. Ein kostenloser Flyer, der im Rahmen eines bundesweiten Projektes – gefördert durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Grund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages -erstellt wurde, gibt Auskunft darüber, welche Voraussetzungen eine Krankheit erfüllen muss, um als chronische Erkrankung zu gelten. Er informiert auch darüber, wie man ganz konkret vorgehen muss, um als chronisch krank eingestuft zu werden, welche Bescheinigungen von wem einzuholen sind und wie die persönliche Belastungsgrenze ermittelt werden kann. Der Flyer liegt in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. kostenlos zur Abholung bereit oder kann auf der Homepage der Verbraucherzentrale unter www.vzsa.de heruntergeladen werden. Für weitere Informationen: – Simone Meisel, Referat Recht Tel. (0345) 2 98 03-34, Fax (0345) 2 98 03-36, recht@vzsa.de
Wütende Waldbrände und brütende Hitze im Süden Europas beunruhigen derzeit viele Urlauber, nicht jeder Urlauber freut sich so auf seine gebuchte Urlaubsreise. Wer da seine Ferien lieber absagen möchte, sollte folgendes wissen: Grundsätzlich gilt, dass ein Reisender vor Reisebeginn jederzeit vom Vertrag zurücktreten kann, allerdings sind entsprechende Stornogebühren zu zahlen.
Ein kostenloses Kündigungsrecht gesteht der Gesetzgeber in Fällen höherer Gewalt zu. Aus reiserechtlicher Sicht handelt es sich dann um höhere Gewalt, wenn die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt ist. Ob die Durchführung der Reise erheblich gefährdet oder beeinträchtigt ist, hängt immer von der Lage vor Ort und nicht etwa von der persönlichen Einschätzung des Reisenden ab. Sind beispielsweise das gebuchte Hotel stark beschädigt und darüber hinaus die gesamte Urlaubsregion durch einen Brand verwüstet, ist eine höhere Gewalt eher zu bejahen, als wenn die Waldbrände kilometerweit vom Urlaubsort ausgebrochen sind. Wer aus Angst, wegen der Hitzewelle oder wegen Reiseunlust kündigt, kann sich nicht auf höhere Gewalt berufen. Je weiter der Urlaubstermin noch entfernt ist, desto schwieriger ist es, entsprechende Prognosen abzugeben. Reiseveranstalter werden deshalb auf eine Kündigung wegen höherer Gewalt ablehnend reagieren, wenn noch viel Zeit bis zum Urlaubsantritt verbleibt. Von daher empfiehlt es sich, unverzüglich mit dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen, um sich zur Lage vor Ort zu erkundigen. Verängstigte Urlauber können ihren Reiseveranstalter auch um eine Umbuchung zu einem anderen Urlaubsziel bitten. Fragen rund um das Thema Reiserecht beantworten die Berater der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. in allen Beratungsstellen und am Verbrauchertelefon unter (0900) 1 775 770 (für 1,00 Euro/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunkpreise abweichend) montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr.
Ein Besuch nach Halle lohnt immer: Die aktuelle Broschüre der Stadtmarketing Halle (Saale) GmbH Halle im Sommer entdecken bietet auf 17 Seiten über 40 spannende Angebote, die Hallenser und Gäste gleichermaßen kennen lernen sollten.
Nach einem Bummel durch die Altstadt, oder dem Aufstieg Hoch hinaus auf die Hausmannstürme (wahlweise mit Gipfelsekt oder einem exklusiven 3-Gänge-Menü mit Privatkoch), einem Stadtspaziergängen mit Prominenz wie Georg Friedrich Händel, Kardinal Albrecht oder Martin Luther sind Besucher sicher Verliebt in Halle. Das Heft Halle im Sommer entdecken liegt in der Tourist-Information Halle im Marktschlösschen aus und bietet Angebote noch bis September. Sechs Rubriken bündeln das breite Angebot und geben Orientierung: Halle genussvoll: ob süß oder salzig, Halle zur Dämmerung: im Dunkeln ist gut munkeln, Unsere Stars: berühmt bis berüchtigt, Für scheene Beene: Rundfahrten, Im Herzen der Altstadt sowie Tipps des halleschen Stadtmarketings. Neben neuen Frühlingsrennern folgt nach dem Sommer-Spezial auch eine dritte Broschüre zu Angeboten im Herbst und Winter. Weitere Informationen:Tourist-Information im MarktschlösschenMarktplatz 13Tel. : 03 45-122 99 84 / Fax : 03 45-122 99 85 E-Mail : touristinfo@stadtmarketing-halle.dewww.hallesaale.com Öffnungszeiten:Montag bis Freitag: 9.00 bis 19.00 Uhr Sonnabend, Sonntag: 10.00 bis 16.00 Uhr
Nach Angaben des Statistischen Landesamtes Sachsen-Anhalt wurden im Jahr 2011 in den Anlagen der Klärwerksbetreiber 18,1 Millionen Kilowattstunden (Mio. kWh) Strom erzeugt.
Davon wurden 92 Prozent (16,6 Mio. kWh) im eigenen Betrieb verbraucht. Lediglich 8 Prozent (1,5 Mio. kWh) wurden an Energieversorgungsunternehmen abgegeben. Insgesamt wurden in den Kläranlagen Sachsen-Anhalts im Jahr 2011 rund 10,9 Millionen Kubikmeter Rohgas erzeugt. Unter Berücksichtigung des Methangehaltes entsprach dies einem Energiegehalt von 263 Terajoule (TJ). Davon wurden 224 TJ zur Stromerzeugung und 20 TJ zu Heiz- und/ oder Antriebzwecken verwendet. Die Verluste beliefen sich auf rund 19 TJ.
Halle (Saale). Die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbH ist aufgrund ihrer Unternehmenskonferenz, am 19. 07.2012, eingeschränkt erreichbar.
Mieter und Kunden erreichen die Hallesche Wohnungsgesellschaft mbHam 19. Juli 2012 bis 14.30 Uhr wie gewohnt telefonisch.Ab 14.30 Uhr wird eine Hotline geschaltet sein.Die telefonische Hotline ist insbesondere für die Meldung von Not- und Havariefällen gedacht. Die Dauerbereitschaft erreichen Mieter und Kunden unter der Telefonnummer 0345 / 52718 88.Die HWG bedankt sich herzlich für das Verständnis.
Bereits am 15. Juni stimmte der Bundesrat einer Änderung des Gesetzes zur Förderung der Kraft-Wärme-Kopplung, kurz KWK- Gesetz, zu. Ziel ist es, den KWK- Anteil an der Stromproduktion auf 25 Prozent bis 2020 zu erhöhen.
Um dies den Bürgern und Unternehmen schmackhaft zu machen, soll beispielsweise die Vergütung für KWK- Strom um 0,3 Cent je Kilowattstunde (kWh) auf 5,41 Cent pro kWh angehoben oder auch die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen erleichtert werden. Zudem wird der Verwaltungsaufwand, um Fördermaßnahmen für Blockheizkraftwerke (BHKW) mit weniger als zwei Kilowatt Stromleistung zu erlangen, reduziert.Dass das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die Anschaffung eines kleinen BHKW für Eigenheime und kleine Mehrfamilienhäuser seit April 2012 wieder finanziell fördert, sieht Undine Wollstein, Energieexpertin der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt, als Erfolg.Verbraucher sollten sich vorab jedoch genau informieren, ob eine BHKW- Anlage für ihre Bedürfnisse auch wirtschaftlich ist, warnt die Energieexpertin. Denn gerade in Einfamilienhäusern werden oftmals nicht genug Betriebsstunden erreicht, um die Anlage auszulasten. Außerdem wird die produzierte Wärme nur während der Heizperiode richtig genutzt im Sommer dagegen ist der Bedarf viel geringer. Auch das senkt die Effizienz der Anlage.Fragen von Verbrauchern zu diesem Thema zeigen, dass BHKW- Anlagen von Anbietern oftmals überdimensioniert und nicht bedarfsorientiert angeboten werden. Wer unsicher ist, ob ein kleines BHKW für das eigene Zuhause infrage kommt, sollte daher unbedingt vorher eine unabhängige Beratung in Anspruch nehmen, rät Undine Wollstein. Ökologische wie wirtschaftliche Aspekte werden für den konkreten Einzelfall beurteilt und so teure Fehlinvestitionen vermieden.Bei Fragen zur Eignung und Wirtschaftlichkeit von Blockheizkraftwerken hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentrale-energieberatung.de oder unter 018 809 802 400 (0,14 /Min. aus dem deutschen Festnetz, abweichende Preise für Mobilfunkteilnehmer). Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie.
Auch in diesem Jahr hat die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. wieder die VerbraucherZeitung herausgegeben. In der druckfrischen Sonderausgabe finden interessierte Verbraucher Hintergrundinformationen und Tipps zu vielen Alltagsthemen.
Die Leser erhalten Informationen rund um das Thema Kredite und dubiose Kreditvermittlungen, zu Geldanlagen und Rentenversicherungen. Im Teil Gesundheitsmarkt geht es um Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Kostenfallen beim Zahnersatz sowie Hilfestellungen bei Beitragssteigerungen in der Privaten Krankenversicherung. Erklärt werden außerdem Datenspuren, die man beim Telefonieren mit dem Smartphone oder im Internet hinterlässt, sowie der Schutz vor unerlaubten Telefonanrufen und Kostenfallen im Internet. Ergänzt werden die Beiträge im aktuellen Serviceteil mit den Adressen und Öffnungszeiten der Beratungsstellen im Land Sachsen-Anhalt sowie den Kontaktmöglichkeiten per Telefon und Internet.Diese Sonderausgabe der Verbraucherzeitung ist eine Gemeinschaftsproduktion der Verbraucherzentralen, die im Rahmen des durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages geförderten Projektes “Wirtschaftlicher Verbraucherschutz” gefertigt wurde. Die Verbraucherzeitung ist kostenlos und kann in allen Beratungsstellen der Verbraucherzentrale des Sachsen-Anhalt e.V. abgeholt werden. Die aktuelle Ausgabe sowie die Zeitungen der letzten Jahre stehen auch unter [url=http://www.vzsa.de]www.vzsa.de[/url] zum Download zur Verfügung.
Als das hoffentlich endgültige Aus für Bettensteuer und Co. hat die Industrie- und Handelskammer Halle-Dessau (IHK) das gestern gefällte Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes in Leipzig bezeichnet.
Mit dem Urteil ist das Thema Bettensteuer nun hoffentlich vom Tisch. Wir setzen auf praktische Vernunft und die Einsicht in den Kommunen: Eine Unterscheidung zwi- schen privaten und geschäftlichen Übernachtungen ist nicht praktikabel und wäre unzumutbar für die Hotellerie und Beherbergungsunternehmen”, betont IHK- Geschäftsführerin Antje Bauer.Seit Jahren spricht sich die IHK gegen die Einführung einer Bettensteuer aus und wurde dementsprechend politisch aktiv. Eine Bettensteuer führt zu mehrfachen Wettbewerbsverzerrungen innerhalb der Branche, entzieht Hotels dringend benötigte Einnahmen und erhöht unverhältnismäßig den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Kommunen, heißt es in einem von der Vollversammlung bereits im Dezember 2010 beschlossenen Positionspapier.Durch das Leipziger Urteil sieht sich die IHK nun noch mehr in ihrer Befürchtung bestätigt, dass eine solche Krümelsteuer mehr Verdruss statt Mehreinnahmen bringe. Es sei äußerst fraglich, ob der Ertrag einer Bettensteuer den Erhebungsaufwand überhaupt decke, so Bauer weiter. Wir appellieren an alle Kommunen im Land, mögliche Planungen zur Einführung einer Bettensteuer nun endgültig ad acta zu legen. Die Kulturförderung als auch die Finanzierung von touristischen Infrastrukturen bräuchten eine langfristige Strategie. Es geht hier um eine Gemeinschaftsaufgabe. Die IHK ist gern bereit, sich an diesem Prozess zu beteiligen und alternative Lösungen mit den Kommunen zu erörtern”, so Bauer.Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat mit Urteil vom 11. Juli 2012 entschieden, dass bei einer Erhebung der sogenannten Bettensteuer zwischen Aufenthalten von Touristen und Geschäftsreisenden unterschieden werden muss. Eine pauschale Erhebung für alle Übernachtungsgäste ist unzulässig. Damit folgt das Gericht dem Antrag der Kläger zwei Hoteliers aus Trier und Bingen (Rheinland-Pfalz) und erklärte die Satzungen der Städte für unwirksam.
Um die finanzielle Allgemeinbildung der Deutschen ist es laut verschiedener Studien -zuletzt aus 2011- nicht besonders gut bestellt. So verwundert es nicht, dass im Alltag immer wieder viele Verbraucher darüber rätseln, welche Rechte ihnen gegenüber Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern zustehen.
Um die finanzielle Allgemeinbildung der Deutschen ist es laut verschiedener Studien -zuletzt aus 2011- nicht besonders gut bestellt. So verwundert es nicht, dass im Alltag immer wieder viele Verbraucher darüber rätseln, welche Rechte ihnen gegenüber Banken, Versicherern und anderen Finanzdienstleistern zustehen. Da besteht viel Unsicherheit, die sich oft nachteilig für die Verbraucher auswirkt, schätzt Sven Kretzschmar, Finanzexperte der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt e.V. ein. Wir wollen Verbrauchern einmal auf einem anderen, kurzweiligen Weg ihre Rechte näher bringen und damit einen kleinen Beitrag zur Verbesserung der finanziellen Allgemeinbildung leisten. Das Logikrätsel Sudoku fesselt nun schon seit einigen Jahren auch die Deutschen. Dabei sind die Ziffern von eins bis neun in ein 9×9-Gitter so einzutragen, dass jede Ziffer genau nur einmal in jeder Zeile, jeder Spalte und jedem Block vorkommt. Die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt hat ein solches (mittelschweres) Rätsel auf ihrer Internetseite www.vzsa.de eingestellt. Vom Umgang mit Zahlen zum Umgang mit Geld ist es gar nicht so weit. Das Besondere an unserem Sudoku ist, dass der Rätselfreund bei jeder richtigen Eintragung sofort eine Information über ein auch ihm zustehendes Verbraucherrecht erhält, berichtet Kretzschmar. Die nützlichen Tipps drehen sich dabei um Geldanlagen, um Versicherungen, um den Zahlungsverkehr, aber auch um Kredite und Insolvenz. Wer das Rätsel vollständig gelöst hat, ist um 51 wichtige Informationen reicher, die im Finanzalltag helfen, Fehler zu vermeiden. So können künftig finanzielle Nachteile oder gar Verluste verhindert werden, animiert der Finanzexperte Verbraucher, gleich mit dem Lösen des Sudokus zu beginnen. Die Aktion wird im Rahmen des vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz geförderten Projektes Wirtschaftlicher Verbraucherschutz durchgeführt.