3G-Regel im ÖPNV

von 23. November 2021

Im Rahmen der gesetzlich verpflichtenden 3G-Regel müssen ab Mittwoch, 24. November 2021, alle Fahrgäste der HAVAG entsprechende Nachweise ihres Impf-, Genesenstatus oder aktueller Testung mit sich führen. Diese sind während der Kontrolle durch Mitarbeitende der Servicegesellschaft Saale mbH (SGS) vorzuzeigen. Von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres, die keine typischen Symptome einer Infektion mit dem Coronavirus aufweisen.

Kundinnen und Kunden der HAVAG werden durch Ansagen in den Fahrzeugen sowie Anzeigen an den Haltestellen stets über die geltenden Bestimmungen informiert. Weitere Informationen erhalten Interessierte im Corona-FAQ auf der Internetseite der HAVAG.