Abgeordneter Frank Scheurell zur Mitteilung der Staatsanwaltschaft

von 19. November 2020

Die Staatsanwaltschaft hat mich Anfang November über die Ergebnisse zur Strafanzeige gegen Frau Ministerin Dalbert und Herrn Staatssekretär Rehda informiert. Darin teilt die Staatsanwaltschaft u. a. mit, dass zur Finanzierung des Monitorings des Klima- und Energiekonzepts anstelle der abgelaufenen haushaltsrechtlichen Grundlage des Haushaltsjahres 2019 „nach einhelliger Meinung im Haushalt 2020/2021 eine entsprechende Verpflichtungsermächtigung bei Einhaltung des parlamentarischen Verfahrens bzw. im Zuge des Nachtraghaushaltes hätte veranschlagt werden können.” Weiterhin führt die Staatsanwaltschaft aus, dass eine „formelle Zweckwidrigkeit” letztlich keinen Vermögensnachteil und nicht jedes „haushaltsrechtlich zu beanstandende Verhalten” eine Strafbarkeit begründet. Inwieweit „Pflichtwidrigkeiten oder Verstöße gegen den Transparenzbeschluss gegeben sind”, ließ die Staatsanwaltschaft offen.

Die Staatsanwaltschaft hat damit meine Auffassung bestätigt, dass das Umweltministerium über mehrere rechtskonforme Alternativen zum gewählten rechtswidrigen Vorgehen verfügt hat – entweder durch eine parallele Veranschlagung der Finanzmittel im Haushalt 2020/2021 oder durch ihre erneute Einstellung im Nachtraghaushalt. Damit ist endgültig klar: Die Vergabe des KEK-Monitorings hätte auch ohne Verletzung geltenden Haushaltsrechts problemlos erfolgen können – und aus meiner Sicht auch müssen. Da weder Staatssekretär Rehda, noch Frau Ministerin Dalbert bis heute schlüssig erklären konnten, warum sie diese Alternativen nicht genutzt haben, bleibt aus meiner Sicht nur die Schlussfolgerung übrig, dass die die Hausspitze des MULE den Bruch des Haushaltsrechts und den Verstoß gegen den Transparenzbeschluss des Landtages bewusst in Kauf genommen hat. Ein vorsätzlicher Rechtsbruch und die willentliche Missachtung des Parlaments sind jedoch unter keinen Umständen tolerierbar. Erschwerend hinzu kommt aus meiner Sicht das fehlende Unrechtsbewusstsein und das selbstherrliche Auftreten von Frau Dalbert und Herrn Rehda.

Nach Aussage von Frau Ministerin Dalbert hat ihr Staatssekretär Rehda bei der Vergabe des KEK „rechtskonform gehandelt” (MZ, 26.9.2020). Dem hatten in der Vergangenheit bereits sowohl der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst, als auch der Rechnungshof als Hilfsorgane des Landtages klar widersprochen. Wenig später schloss sich mit dem Finanzministerium auch das in Sachen Haushaltsrecht führende Ministerium als Teil der Exekutive dieser Rechtsauffassung an. (MZ, 13.11 .2020) Mit den Einlassungen der Staatsanwaltschaft sieht nun auch ein Organ der Rechtspflege im Agieren des Umweltministeriums ein „haushaltsrechtlich zu beanstandende(s) Verhalten“. Damit haben nunmehr alle drei Staatsgewalten Rechtsverstöße der grünen Hausleitung festgestellt. Aus Sicht von Frau Ministerin Dalbert und von Herrn Staatssekretär Rehda müsste dies eigentlich niederschmetternd genug sein, um endlich Fehler einzugestehen und dafür auch die Verantwortung zu übernehmen. Die Uneinsichtigkeit, mit der sie sich fortgesetzt gegen die Rechtsauffassung von drei Staatsgewalten stellen, ist erschreckend und offenbart fehlendes Amts- und Rechtsverständnis. Mit ihrem unwürdigen Verhalten beschädigen Dalbert und Rehda beide Ämter.

Nach Artikel 20, Abs. 3 Grundgesetz sind „die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung (…) an Gesetz und Recht gebunden.” Frau Ministerin Dalbert hat bei ihrem Amtsantritt einen Eid auf die Verfassung abgelegt und geschworen, ,,Verfassung und Gesetz (zu) wahren.” Diesem Amtseid ist Frau Dalbert mit ihrer starrköpfigen Haltung nicht gerecht geworden. Stattdessen trägt sie mit ihrer wiederholten Aussage, Staatssekretär Rehda habe „rechtskonform gehandelt”, dazu bei, ,,alternative Fakten” zu verbreiten. An den Inhaber eines solch hohen Staatsamtes sind zu jeder Zeit besondere Anforderungen im Hinblick auf Außen- und Vorbildwirkung zu stellen. Ganz besonders gilt dies aber in Zeiten wie diesen, in denen in der Öffentlichkeit die zunehmende Verbreitung von Falschinformationen und Unwahrheiten beklagt wird. Frau Dalbert hat damit auch einen Schaden an der politischen Kultur zu verantworten.

Ich hatte den notwendigen Klärungsprozess im parlamentarischen Raum in der Hoffnung und im Vertrauen darauf angestoßen, dass seitens der grünen Hausleitung ein Eigeninteresse an der Herstellung von Wahrheit und Klarheit besteht. Bei den Befragungen im zuständigen Finanzausschuss wurden die Vertreter der CDU seitens des MULE jedoch mit irrigen Rechtsauffassungen und abwiegelnden Ausführungen konfrontiert. Die CDU war deshalb gezwungen, die notwendigen Auskünfte bei anderen Stellen und auf anderen Wegen einzuholen. Auch dafür trägt die grüne Hausspitze die alleinige Verantwortung. In der Gesamtschau ergibt sich für mich abschließend ein Bild, an dessen Anfang der bewusste Verstoß gegen Haushaltsrecht und die Missachtung des Transparenzbeschluss des Landtages steht. Diesen Regelverstößen folgte anhaltendes fehlendes Unrechtsbewusstsein trotz gegenteiliger Expertise von Vertretern aller drei Staatsgewalten und infolgedessen die Beschädigung des Amtes und letztlich auch der politischen Kultur. Ein solches Handlungsmuster erinnert in frappierender Weise an das Agieren einer kürzlich abgewählten politischen Führungsfigur jenseits des Atlantiks.