Anklage wegen versuchten Mordes

von 19. April 2017

Er soll sich am 25.08.2016 gewaltsam der gerichtlich angeordneten Zwangsräumung seines Hausgrundstückes in Reuden widersetzt haben. Dabei soll er auf einen der Polizeibeamten geschossen haben, die zur Verstärkung der Gerichtsvollzieher eingesetzten waren. Das Geschoss soll den Polizeibeamten an der Schutzkleidung im Halsbereich getroffen und dort eine Schürfwunde hinterlassen haben. Nur dank der Schutzausrüstung des Polizeibeamten sei es nicht zu einer tödlichen Verletzung gekommen. Durch das sofortige Eingreifen weiterer Polizeibeamter habe der Angeschuldigte von weiteren Handlungen abgehalten werden können. Insbesondere wegen der willkürlichen Auswahl seines Opfers, durch die er dieses zum bloßen Objekt degradiert habe, sieht die Staatsanwaltschaft das Mordmerkmal der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.

Die Anklageschrift ist dem Angeschuldigten und seinem Verteidiger zugestellt worden. Sie haben nun bis Ende April Gelegenheit, sich zu den Tatvorwürfen zu äußern. Dann wird die zuständige 1. Strafkammer des Landgerichts Halle prüfen, ob sich anhand der Ermittlungsergebnisse ein hinreichender Tatverdacht ergibt und das Hauptverfahren zu
eröffnen ist.