Gernot Duncker hat am Donnerstag vor dem Verwaltungsgericht in Magdeburg einen Sieg gegen die Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg errungen. Die Richter hoben die Suspendierung des Chefs der halleschen Universitäts-Augenklinik wieder auf. Die Uniklinik hatte den renommierten Arzt Duncker suspendiert, weil dieser auch ein privates Augenlaserzentrum betreibt.
Der Beschluss des VG Magdeburg hebt zwar die vorläufige Suspendierung auf, bedeutet aber keine endgültige Entscheidung im Rahmen des laufenden Disziplinarverfahrens, reagiert die hallesche Universität auf den Gerichtsbeschluss. Man sei nach wie vor der Auffassung, dass die Stellung eines Professors nicht dazu verwendet werden darf, ein Konkurrenzunternehmen zielgerichtet aufzubauen und zu führen. Die gegen Prof. Duncker erhobenen Vorwürfe würden belegen, dass das für eine Zusammenarbeit unabdingbare Vertrauensverhältnis derzeit nicht mehr bestehe.
Solange Herr Prof. Duncker hauptamtlich Hochschullehrer ist und daneben einen Kassenarztsitz in seinem Konkurrenzunternehmen betreibt, werden die dienstlichen Interessen des Landes und damit seines Dienstherrn in nicht hinnehmbarer Weise verletzt, heißt es in einer Erklärung des Rektorats. Vor diesem Hintergrund ist die Entscheidung zu Gunsten eines Verbleibs von Herrn Prof. Duncker im Amt über mehrere Jahre bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Disziplinarverfahrens für die Universität nicht nachvollziehbar.