Beaufsichtigung und Sicherung des Rechtsterroristen Stephan B. war keine Chefsache

von 11. Juni 2020

“Die Sondersitzung bringt keine wirkliche Klarheit im Fall des Ausbruchsversuchs von Stephan B.. Zwar wurden eklatante Fehler seitens der Anstalt hinsichtlich der Beaufsichtigung und Sicherung des Rechtsterroristen eingeräumt, jedoch bleiben zentrale Fragen unbeantwortet:

Warum haben Ministerin und Staatssekretär nicht die Kenntnis darüber, dass die Erlasslage seit Monaten nicht umgesetzt worden ist? Warum wurde keine regelmäßige Berichterstattung der Anstaltsleitung eingefordert? Warum gab es keine Kontrolle durch Ministerin und Staatssekretär bezüglich der Einhaltung der Sicherheitsverfügung bei einem so brisanten U-Häftling? Warum erfolgte nach Bekanntgabe, dass der Fall Stephan B. vor dem Landgericht Magdeburg verhandelt wird, keine Verlegung in die JVA Burg-Madl, in der es erhöhte Sicherheitsvorkehrungen und eine bessere Personalausstattung gibt?

Fakt ist: Die Ministerin hat ihren Laden nicht im Griff. Ein alleiniges Bedauern dieses Vorfalls ist keine adäquate Reaktion. Wir bleiben daher bei unserer Rücktrittsforderung. Der Ministerpräsident muss sich und uns beantworten, ob eine Justizministerin tragbar ist, die im eigenen Haus nicht die erforderliche Autorität besitzt, um die erforderliche Sicherheitsmaßnahme durchzusetzen.”