Bewohnerparken in der Altstadt

von 10. Februar 2017

Ziel ist, einerseits den Liefer- und Kundenverkehr der Gewerbetreibenden zu gewährleisten und andererseits den Kfz-Verkehr zu beruhigen sowie den begrenzten Straßenparkraum bedarfsgerecht zu ordnen. Das Planungskonzept samt Kartendarstellungen ist auf www.halle.de unter Verwaltung/ Stadtentwicklung/ Verkehr/ Planung/Altstadtparkenveröffentlicht.

Ab Mitte Februar 2017 werden die Verkehrszeichen montiert und die zusätzlichen Parkscheinautomaten installiert, sodass dieParkraumbewirtschaftung voraussichtlich Ende März 2017 wirksamwird.

Bewohner der Altstadt und des Quartiers Spitze könnenab 15. Februar 2017in den Bürgerservicestellen, Marktplatz 1 und Am Stadion 6, Parkausweise beantragen. Dafür benötigen sie einen Termin, deronlineoder telefonisch über das Bürgertelefon 115 (ohne Vorwahl innerhalb von Halle) oder 0345 2210 vereinbart werden kann. Mitzubringen sind Personalausweis, Führerschein und Fahrzeugschein bzw. Nutzungsbescheinigung eines zur Nutzung überlassenen fremden Fahrzeugs. Die Formulare können aufwww.halle.deheruntergeladen werden.

Eine Beantragung ist nur für die Bewohner des Gebiets notwendig, die aktuell noch keinen Parkausweis haben

Alle bisher für die o. g. Parkzonen ausgestellten Bewohnerparkausweise bleiben bis zu ihrem Ablauf gültigund werden im Zuge der Verlängerung des Ausweises automatisch auf die neue Zonenbezeichnung umgestellt. Eine Umschreibung vor Ablauf des bisherigen Parkausweises ist deshalb nicht erforderlich.

Gewerbetreibende können eine Ausnahmegenehmigung erhalten, wenn ihrer Geschäftsausübung im Einzelfall die Regelungen und damit Ge- oder Verbote der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) entgegenstehen. Die Genehmigung ist zu beantragen beim Fachbereich Sicherheit, Abteilung Stadtordnung, Am Stadion 5, Raum 839,
Telefon: 0345 221-1251, dienstags 9 bis 12 und 13 bis 18 Uhr sowie donnerstags 9 bis 12 und 13 bis 16 Uhr oder nach Vereinbarung. Das Antragsformular und das Informationsblatt für den Antrag kann auf Anfrage per Post oder E-Mail zugesandt werden. Die Gebührenhöhe ist abhängig von der beantragten Nutzung.

(halle.de/ps)