Erben: Freiwillige Feuerwehr ist keine kostengünstige Hilfstruppe

von 19. Oktober 2020

Erben: „Neben der oft nicht rechtmäßigen Inanspruchnahme als kostengünstige Straßenreinigungsfirma zur Beseitigung von Ölspuren, geht es um Einsätze zur Absicherung des Rettungsdienstes, weil dort nicht ausreichend Kräfte und Mittel zur Verfügung stehen. Das betrifft vor allem die Anforderung von Einsatzkräften der Freiwilligen Feuerwehren als Tragehilfe, zur Sicherung von Landeplätzen des Rettungshubschraubers und zum Transport von Rettungsdienstpersonal vom Hubschrauber zum Einsatzort. Landesweit fällt auf, dass einzelne Kreisleitstellen solche Einsätze besonders häufig anordnen. Demgegenüber nutzen viele Landkreise die Freiwilligen Feuerwehren kaum oder überhaupt nicht für die Absicherung von Luftrettungseinsätzen.“

Erben verweist auch auf seine Erfahrungen, die er als Hospitant der DRF Luftrettung sammeln konnte, als er für eine Schicht zur Besatzung des Hubschraubers „Christoph Sachsen-Anhalt“ gehörte. Deshalb wisse er, dass es bei Außenlandungen weder rechtlich noch technisch notwendig ist, einen Landeplatz von der Feuerwehr absichern zu lassen.

Er verlangt deshalb ein Umdenken in den Leitstellen: „Es ist unstreitig, dass es Aufgabe der Feuerwehren ist, Menschen bei Notfällen zu helfen. Erfolgen Tragehilfen der Feuerwehren bei Krankentransporten nur deshalb, weil der Krankentransporteur nicht genügend geeignetes Personal zur Verfügung stellt, dann ist das nicht Aufgabe der Feuerwehr. Die Kameradinnen und Kameraden der Freiwilligen Feuerwehren erbringen ihre Leistung im Ehrenamt, ihre Arbeitgeber müssen sie freistellen. Deren Engagement darf man nicht über Gebühr beanspruchen.“