Fachwerkhaus Brüderstraße 7 darf nicht abgerissen werden

von 24. März 2015

Die Denkmalbehörden haben hier einen beachtlichen Einsatz gezeigt. Der Arbeitskreis Innenstadt hat sein Angebot, das Haus zu erwerben und zu sanieren, dem Eigentümer gegenüber noch einmal bekräftigt. Wir sehen durchaus die Möglichkeit, das Fachwerkhaus zu retten und wieder einer angemessenen Nutzung zuzuführen.

Die breite Unterstützung, die wir bei unserem Bemühen bisher auch über einen langen Zeitraum hinweg erfahren haben, bestärkt uns darin. Wir hoffen, dass das Urteil zu einem neuen Nachdenken und letztlich zu einer Rettung des Hauses führt.

Der Eigentümer, der das Objekt im Wissen, ein Kulturdenkmal vor sich zu haben, im Jahr 2011 erworben hatte, beantragte bei der zuständigen Oberen Denkmalschutzbehörde – dem LVwA – am 13.09.2013 die Erteilung einer Abbruchgenehmigung, weil er auf dem gesamten Areal entlang der kleinen Steinstraße ein Altenpflegeheim errichten möchte, eine Integration des denkmalgeschützten Wohn- und Geschäftshauses nicht möglich und die Erhaltung des Gebäudes auch wirtschaftlich unzumutbar sei.

Die obere Denkmalschutzbehörde hat diesen Antrag am 14.06.2012 abgelehnt, da sich ein Genehmigungsanspruch aus ihrer Sicht nicht ergeben hat, weil im Ergebnis ihrer Prüfung u.a. nicht alle Möglichkeiten der Erhaltung ausgeschöpft waren und im Übrigen der Eigentümer das Objekt „sehenden Auges“- also im Bewusstsein ein bedeutendes Kulturdenkmal, das einen erheblichen Reparaturstau aufweist, vor sich zu haben – erworben hat. Der Eigentümer klagte gegen die Ablehnung des Abbruchs. Ihm war im Oktober 2013 durch das Verwaltungsgericht Recht gegeben worden.

2014 wurdeIm Rechtsstreit um einen Abrissantrag für die Brüderstraße 7 in Halle, besser bekannt unter der Bezeichnung „Marktwirtschaft“, vom Oberverwaltungsgericht das Berufungsverfahren zugelassen. Das Landesverwaltungsamt als Obere Denkmalschutzbehörde ist gemäß seinem öffentlichen Auftrag in Berufung gegangen und hat sich vor dem Oberverwaltungsgericht weiter für den Erhalt des altehrwürdigen Denkmals eingesetzt.

Das Objekt Halle, Brüderstraße 7, ist ein Baudenkmal aus besonderem städtebaulichen, besonderen kulturell-künstlerischen und aus besonderen historischen Gründen. Jeder Grund für sich genommen begründet die Denkmaleigenschaft, die durch das dafür zuständige Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie gewürdigt wurde. Zusätzlich ist das Objekt als Bestandteil des Denkmalbereichs Altstadt denkmalgeschützt und in diesem Zusammenhang konstituierend für den Bereich Brüderstraße/ Kleine Steinstraße.

Es gibt ein notarielles Kaufangebot des Arbeitskreises Innenstadt e.V. in Halle an den Eigentümer. Der Arbeitskreises Innenstadt e.V. möchte das Gebäude, eines der ältesten in Halle, nun erwerben und erhalten.