IG Metall zum 1. Mai – Wenn wir zusammenhalten, ist alles möglich!

von 29. April 2020

Gesundheitsschutz: In vielen Betrieben wurde in den vergangenen Wochen trotz der Pandemie weiter produziert bzw. Dienstleistungen erbracht. KSB in Halle, KME in Hettstedt, IMO Anlagenmontagen, MSG GmbH in Halle, Alsco Berufskleidungsservice in Merseburg, CWS boco in Brehna, Kranbau Köthen um nur Beispiele zu nennen. In anderen Betrieben läuft in Kürze nach einem Shutdown die Produktion wieder an, Beschäftigte kehren aus dem Home-Office in die Büros zurück und Außendienstler fahren wieder zu den Kunden. Insgesamt sind dann wieder mehr Menschen in den Betrieben. Umso dringlicher ist der Schutz der Beschäftigten vor Gesundheitsgefahren.

Zur Corona-Prävention hat die IG Metall deshalb Standards entwickelt, die den Betriebsräten als Handlungshilfe dienen. Die darin enthaltenen Maßnahmen sind in die vom Bundesarbeitsministerium kürzlich vorgelegten verbindlichen Arbeitsschutzstandards eingeflossen.

„Arbeits- und Gesundheitsschutz haben für die IG Metall oberste Priorität. In dieser Frage sind die Arbeitgeber in der Verantwortung. Betriebsräte haben ein Initiativrecht, um Maßnahmen einzufordern, damit Standards eingehalten werden können. Gemeinsam mit den Belegschaften entwickeln sie Lösungen im Interesse der Beschäftigten“.

Kurzarbeit und Entgeltsicherung: Solidarität in der Corona-Krise heißt auch, Menschen, die keine Arbeit haben oder kurzarbeiten, besser abzusichern.

Mit dem Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie vom März 2020 wird das Kurzarbeitergeld für die ersten Monate auf 80 Prozent erhöht.

Die betriebliche Struktur der in unserer Region betreuten Betriebe sind vorrangig im Klein- und mittelständischen Bereich und reichen quer über die Branche der Metall-Elektro-Industrie, Textile Dienstleistungen bis hin zu Handwerksbetrieben wie im Kfz- und Metallhandwerk. Derzeit ist ca. ein Drittel, der von uns betreuten Betriebe von Kurzarbeit betroffen. Auch auf betrieblicher Ebene gibt es Vereinbarungen zur Aufstockung ab dem ersten Monat auf 80 bis zu teilweise 95% des Nettoentgeltes. (z.B. Mahle Behr in Berga, Agco in Hohenmölsen, Magna Power Train in Roitzsch, Alsco in Merseburg, MRS GmbH in Dessau).

Auf Druck der IG Metall ist jetzt auch das gesetzliche Kurzarbeitergeld für Beschäftigte, die keine tarifliche oder betrieblich vereinbarte Aufzahlung bekommen, erhöht worden. Es beträgt ab dem vierten Monat statt 60 Prozent künftig 70 Prozent, ab dem siebten Monat 80 Prozent. Für Beschäftige mit Kindern steigt es ab dem vierten Monat von 67 Prozent auf 77 Prozent und ab dem siebten Monat auf 87 Prozent. „Diese Anhebung war überfällig, auch wenn wir uns noch mehr gewünscht hätten, zumal in anderen Bereichen in großem Umfang finanzielle Mittel bereitgestellt werden. Aber sie lindert Notlagen und ist wirtschaftlich sinnvoll. Einkommensverluste Hunderttausender treffen auch die regionale Wirtschaft“, sagte Almut Kapper-Leibe, Geschäftsführerin IG Metall Halle-Dessau.

Auf Drängen der IG Metall wurde auch die Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 um drei Monate verlängert. „Eine Vermittlung in den regulären Arbeitsmarkt ist derzeit kaum möglich. Die längere Bezugsdauer des Arbeitslosengeldes 1 verhindert, dass die Menschen schnell in die Grundsicherung fallen“, sagte Martin Donat, Gewerkschaftssekretär IG Metall Halle-Dessau.

Unterstützung von Eltern: Bei Schließungen von Kitas und Schulen infolge der Pandemie können Eltern mit Kindern bis zu zwölf Jahren acht zusätzliche freie Tage für die Kinderbetreuung anstatt des tariflichen Zusatzgeldes wählen. Zudem erhalten Beschäftigte für die Betreuung von Kindern, soweit das zwingend erforderlich ist, bis zu fünf freie Tage ohne Anrechnung auf den Urlaub, das Entgelt wird weitergezahlt. Das hat die IG Metall im Tarifvertrag für die Metall- und Elektroindustrie festgeschrieben.

Gerade jetzt ist es wichtig einen Betriebsrat zu haben – Solidarität leben!

In den letzten vier Jahren ist es in unserer Region Halle-Dessau gelungen in ca. 40 weiteren Betrieben Betriebsratserstwahlen zu begleiten. Das Bedürfnis der Beschäftigten, dass die Arbeitsbedingungen sich weiterentwickeln sowie die Arbeitsplätze gesichert werden, wächst zunehmend. Dafür ist die Mitbestimmung über einen gewählten Betriebsrat ein gutes Mittel. Diese muss trotz Ausnahmesituation durch die Coronavirus-Pandemie jedoch mit allen rechtlichen Möglichkeiten gelebt werden können.

„All die neuen Regungen wären ohne eine starke IG Metall, die in den Betrieben fest verankert ist und die enge Zusammenarbeit mit den Betriebsräten nicht möglich gewesen. Solidarisch ist man nicht alleine. Wenn wir zusammenhalten, ist alles möglich“, sagte Almut Kapper-Leibe, Geschäftsführerin IG Metall Halle-Dessau.