Der umstrittene Oseberg-Laden auf dem Boulevard in Halle (Saale) darf weiterhin geöffnet bleiben. Das Landgericht hat eine Räumungsklage des Vermieters abgewiesen. Dieser hatte den Ladenbetreibern gekündigt, weil in dem Geschäft die bei Rechtsextremen beliebte Kleidungsmarke Thor Steinar verkauft wird.
Die Richter stellten fest, dass der Ladenbetreiber nicht getäuscht wurde. Im ersten Paragraphen des Mietvertrag seien die Bekleidungsmarken aufgeführt. Allerdings konnte der Hausbesitzer mit der Marke nichts anfangen und wurde im Anschluss überrascht. Doch die Richter waren, wie zuvor bereits in anderen Fällen Bundesgerichtshof und Oberlandesgericht, der Meinung, Vermieter müssten sich über das Image von Marken selbst informieren.
Vor dem Geschäft gab es bereits mehrfach Proteste linker Gruppen.