Kommunalwahl 2019 – Die Wahlbereiche

Kommunalwahl 2019 – Die Wahlbereiche
von 18. April 2019

Allgemeine Informationen der Stadt Halle (Saale) zur Wahl

Wahlgrundsätze

Der Stadtrat wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz des Land Sachsen-Anhalt (§ 36) beträgt die Zahl der Stadträte für die Stadt Halle (Saale) 56.

Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl des Stadtrates 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber geben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/oder Wahlvorschläge verteilen werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.

Wahlrecht

Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wählbarkeit

Wählbar in den Stadtrat sind Bürger der Gemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.

Wahlbereiche

Gemäß § 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhaltist das Wahlgebiet (StadtHalle (Saale)) in Wahlbereiche einzuteilen.

Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschloss am 24.10.2018 die Aufteilung der Stadt Halle (Saale) in fünf Wahlbereiche. Jeder Wahlbereich setzt sich aus mehreren Stadtteilen/ -vierteln der Stadt Halle (Saale) zusammen.

Übersichtskarte der Stadtteile- und viertel der Stadt Halle (Saale)

Straßenzuordnung zu den Wahlbereichen

Nachfolgendist die Zuordnung der Stadtteile/ -viertel zu den fünfWahlbereichen aufgeführt.

Wahlbereich 1

Nördliche Neustadt
Südliche Neustadt
Westliche Neustadt
Gewerbegebiet Neustadt
Nietleben

Wahlbereich 2

Landrain
Frohe Zukunft
Ortslage Trotha
Industriegebiet Nord
Gottfried-Keller-Siedlung
Giebichenstein
Seeben
Tornau
Mötzlich
Ortslage Lettin
Heide-Nord/Blumenau
Kröllwitz
Heide-Süd
Dölauer Heide
Dölau

Wahlbereich 3

Nördliche Innestadt
Paulusviertel
Am Wasserturm/Thaerviertel
Gebiet der DR
Freiimfelde/Kanenaer Weg
Dieselstraße
Diemitz
Dautzsch
Reideburg
Büschdorf
Kanena/Bruckdorf

Wahlbereich 4

Altstadt
Südliche Innenstadt
Lutherplatz/Thüringer Bahnhof
Gesundbrunnen
Saaleaue

Wahlbereich 5

Südstadt
Damaschkestraße
Ortslage Ammendorf/Beesen
Radewell/Osendorf
Planena
Böllberg/Wörmlitz
Silberhöhe

Öffentliche Bekanntmachungen

Veröffentlichungen dazu sind nachzulesen unter:

http://www.halle.de/de/Verwaltung/Wahlen/Kommunalwahl-2019/Oeffentliche-Bekannt-09976/

(Quelle: Stadt Halle (Saale)