Allgemeine Informationen der Stadt Halle (Saale) zur Wahl
Wahlgrundsätze
Der Stadtrat wird in allgemeiner, freier, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl von den wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern auf die Dauer von fünf Jahren gewählt. Gewählt wird auf Grund von Wahlvorschlägen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Verhältniswahl. Gemäß dem Kommunalverfassungsgesetz des Land Sachsen-Anhalt (§ 36) beträgt die Zahl der Stadträte für die Stadt Halle (Saale) 56.
Jede Wählerin, jeder Wähler hat zur Wahl des Stadtrates 3 Stimmen. Diese können einer Bewerberin oder einem Bewerber geben werden oder auf verschiedene Bewerberinnen und Bewerber und/oder Wahlvorschläge verteilen werden. Die Stimme wird abgegeben, indem der oder die Bewerber und Bewerberinnen durch Ankreuzen oder in sonstiger Weise zweifelsfrei gekennzeichnet werden.
Wahlrecht
Wahlberechtigt sind Bürger, die Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sind oder die Staatsangehörigkeit eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union besitzen, das 16. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnen und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wählbarkeit
Wählbar in den Stadtrat sind Bürger der Gemeinde, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und nicht infolge Richterspruchs vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlbereiche
Gemäß § 7 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Sachsen-Anhaltist das Wahlgebiet (StadtHalle (Saale)) in Wahlbereiche einzuteilen.
Der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) beschloss am 24.10.2018 die Aufteilung der Stadt Halle (Saale) in fünf Wahlbereiche. Jeder Wahlbereich setzt sich aus mehreren Stadtteilen/ -vierteln der Stadt Halle (Saale) zusammen.
Übersichtskarte der Stadtteile- und viertel der Stadt Halle (Saale)
- Übersichtskarte mit amtlichen Stadtteilen, amtlichen Stadtvierteln und Stadtquartieren(PDF | 2,29 MB)
Straßenzuordnung zu den Wahlbereichen
Nachfolgendist die Zuordnung der Stadtteile/ -viertel zu den fünfWahlbereichen aufgeführt.
Nördliche Neustadt |
Südliche Neustadt |
Westliche Neustadt |
Gewerbegebiet Neustadt |
Nietleben |
Landrain |
Frohe Zukunft |
Ortslage Trotha |
Industriegebiet Nord |
Gottfried-Keller-Siedlung |
Giebichenstein |
Seeben |
Tornau |
Mötzlich |
Ortslage Lettin |
Heide-Nord/Blumenau |
Kröllwitz |
Heide-Süd |
Dölauer Heide |
Dölau |
Nördliche Innestadt |
Paulusviertel |
Am Wasserturm/Thaerviertel |
Gebiet der DR |
Freiimfelde/Kanenaer Weg |
Dieselstraße |
Diemitz |
Dautzsch |
Reideburg |
Büschdorf |
Kanena/Bruckdorf |
Altstadt |
Südliche Innenstadt |
Lutherplatz/Thüringer Bahnhof |
Gesundbrunnen |
Saaleaue |
Südstadt |
Damaschkestraße |
Ortslage Ammendorf/Beesen |
Radewell/Osendorf |
Planena |
Böllberg/Wörmlitz |
Silberhöhe |
Öffentliche Bekanntmachungen
Veröffentlichungen dazu sind nachzulesen unter:
http://www.halle.de/de/Verwaltung/Wahlen/Kommunalwahl-2019/Oeffentliche-Bekannt-09976/
(Quelle: Stadt Halle (Saale)