Land erstattet Kommunen nicht erhobene Kitabeiträge

von 27. März 2020

Für die Ausfälle kommen wir auf“, kündigt Sozialministerin Petra Grimm-Benne an. „Zur Eindämmung der Pandemie muten wir den Menschen bereits genug zu.“

In dem gemeinsamen Runderlass des Innen- und des Sozialministeriums empfiehlt die Landesregierung den Trägern von Kindertageseinrichtungen, die Erhebung der Elternbeiträge auszusetzen und legt fest, dass die Landkreise und kreisfreien Städte dem Sozialministerium bis Ende August die notwendige Erstattungssumme melden und das Land die Summe entsprechend ausgleicht.

Mit dem heutigen Erlass unterstützt das Land Eltern, deren Kinder nicht in Kita bzw. Hort betreut werden. Zudem werden mit dieser Regelung die kommunalen Haushalte geschont. „Mit der Zusage der Landesregierung, die eigenen Landeszuweisungen weiterhin voll zu leisten und Einnahmeausfälle voll zu erstatten, ist die Erwartung verknüpft, dass alle Landkreise und kreisfreien Städte sowie Gemeinden und Verbandsgemeinden ebenfalls ihrer uneingeschränkten Zahlungspflicht bezüglich ihres Kostenanteils nachkommen“, appelliert Grimm-Benne. Die kommunalen Spitzenverbände teilen diese Rechtsauffassung.

Hintergrund:

Zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bleiben seit dem 16. März Schulen und Kindergärten in Sachsen-Anhalt geschlossen. Die Maßnahme zum Schutz vor Infektionen gilt aktuell bis zum 19. April.

Das Sozialministerium zahlt auch während der Schließung den Landesanteil an den Kita-Kosten ungekürzt an die Landkreise weiter. Die Kita-Finanzierung wird in Sachsen-Anhalt gemeinsam von Land und Landkreisen, die einen festen Satz zahlen, und von Kommunen und Eltern getragen, unter denen die restlichen Kosten aufgeteilt werden. Dazu legen die Kommunen vor Ort eine Beitragssatzung fest.