Losverfahren an Gymnasien zulässig

von 16. Dezember 2010

Um dem Ansturm auf eine Schule gerecht zu werden, insbesondere beim Giebichenstein-Gymnasium Thomas Müntzer, hatte der Stadtrat Anfang des Jahres eine Begrenzung der maximalen Schülerzahl festgelegt. Auf diese Weise sollte das zuvor von Gerichten immer wieder gekippte Losverfahren für die Zuweisung von Schülern auf rechtlich sichere Füße gestellt werden.

Südstadt-, Wolff- und Giebichenstein-Gymnasium dürfen jeweils 112 Schüler in vier Klassen aufnehmen, das Herder-Gymnasium 84 Schüler in drei Klassen. Bewerben sich mehr Kinder, wird ausgelost.

Laut Jürgen Zschocke vom Schulverwaltungsamt hätten insgesamt elf Eltern gegen das Losverfahren geklagt. Alle seien sie vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Sechs Eltern hätte vor dem Oberverwaltungsgericht geklagt, doch auch diese Berufungsverhandlungen seien gescheitert.