Neues Jagdgesetz: Nutrias dürfen gejagt werden

von 21. April 2010

Sachsen-Anhalt soll ein neues Landesjagdgesetz bekommen, damit soll sich für Jäger die Bürokratie verringern. Landwirtschafts- und Umweltminister Dr. Hermann Onko Aeikens stellte einen entsprechenden Entwurf heute im Kabinett vor. Außerdem sind Änderungen im Fischereigesetz geplant. Ziel ist hier unter anderem, Jugendlichen den erleichterten Erwerb der Fischerei-Prüfung zu ermöglichen.

Die wesentlichen Neuerungen zielen darauf den Verwaltungsaufwand der Jagdbehörden und die Bürokratie für Jäger zu verringern. Die Landkreise und kreisfreien Städte, die bisher schon zuständig für die Abschussplanung in den privaten Revieren sind, sollen nun auch für alle Jagdreviere im Landes- und Bundeswald zuständig werden. Diese Aufgabe obliegt derzeit dem Landesverwaltungsamt. Damit sollen die Abschussplanungen zukünftig in einer Hand liegen.

Um die Abschussplanung zu erleichtern, könnten Jagdbehörden künftig auf die Vorlage eines Rehwildabschussplanes verzichten. Weiterhin entfällt der Abschuss nach Güteklassen (damit werden Gewicht und Geweihausprägung der männlichen Tiere in Bezug auf das Alter definiert). Das entspreche wildbiologischen Erkenntnissen, wonach die Ausprägung des Gehörns nicht auf die genetische Qualität schließen lässt, heißt es. Dies diene dazu, einer Überregulierung vorzubeugen und eine Überhege zu verhindern.

Die Nilgans und der Nutria werden in den Katalog der nach Landesrecht jagdbaren Tiere aufgenommen. Die ursprünglich in Afrika beheimatete Nilgans gefährde wegen ihrer raschen Ausbreitung und ihrem ausgeprägten Territorialverhalten die heimische Vogelwelt. Nutrias könnten Uferbereiche und Dämme erheblich beschädigen, so das Umweltministerium.

Besser geschützt auf ihren Schlafgewässern wird künftig die Wildgans durch die Einrichtung von Jagdverbotszonen. Die Bejagung von Wasserwild mit Bleischrot wird untersagt, so dass die giftig wirkenden Bleischrote nicht in die Nahrungskette gelangen können. Das bereits geltende Verbot der Jagd mit Bolzen (Armbrust) und Pfeil und Bogen auf Schalenwild gilt künftig auch für das Federwild.
Berücksichtigung finden im neuen Jagdgesetz nun auch die Friedwälder. Sie erhalten den Status eines befriedeten Gebietes, in dem die Jagd nicht gestattet ist. Die Jagdbehörde kann höchstens eine beschränkte Jagdausübung erlauben.

Zudem werden im Fischereigesetz die gesetzlichen Voraussetzungen für einen besseren Schutz des auch in Sachsen-Anhalt vorkommenden und in seinem Bestand bedrohten Aals (Europäischer Flussaal) geschaffen. Alle Personen, die Aale gewerblich fangen und die Vermarktung durchführen, sollen zukünftig registriert werden. Die Feststellung der Herkunft und Rückverfolgbarkeit der Herkunft lebender Aale soll ebenfalls geregelt werden.

Im Fischereigesetz soll darüber hinaus die Grundlage für die Durchführung von Prüfungen für den Jugendfischereischein durch die Angelvereine geschaffen werden. Bisher wird die Prüfung durch die Behörde durchgeführt. Die Prüfung soll zukünftig im Anschluss an den Lehrgang sofort im Verein erfolgen. „Diese Verfahrensweise drückt auch Anerkennung für die hervorragende ehrenamtliche Arbeit in den Vereinen aus“, so Aeikens.

Bis zum 18. Mai haben nun die Verbände Gelegenheit, sich zu den gesetzlichen Änderungen zu äußern. Anschließend wird sich erneut das Kabinett und danach der Landtag mit der Gesetzesnovelle befassen.


Ein Nutria beim "Hausbesuch" auf Gut Gimritz