Oberbürgermeister lädt zur öffentlichen Einladung zur öffentlichen Beigeordnetenkonferenz ein

von 11. August 2014

Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 50 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.