Im sich anschließenden nicht öffentlichen Teil werden Angelegenheiten beraten, die nach § 50 der Gemeindeordnung des Landes Sachsen-Anhalt (GO LSA) das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner betreffen und zudem einen Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern. Dazu können insbesondere Personalangelegenheiten, die Ausübung des Vorkaufsrechts, Grundstücksangelegenheiten und Vergabeentscheidungen gehören.