Polizei in Sachsen-Anhalt genießt “höchste Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes”

von 14. Dezember 2016

Die Gewerkschaft der Polizei hält die durch die Gesetzesänderung angestrebte Verschärfung des Tragens einer namentlichen bzw. individuellen numerischen Kennzeichnung für völlig überzogen. Nach Medienberichten genießen unsere Kolleginnen und Kollegen nach wie vor das höchste Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes.

Mittlerweile liegt eine Masterarbeit zum Thema „Motivationale Auswirkungen der Kennzeichnungspflicht für PolizeibeamtInnen in der Landespolizei Sachsen-Anhalt – Eine Erhebung bei uniformierten PolizeibeamtInnen der Reviereinsatzdienste vor.

Diese Masterarbeit kommt zu dem Schluss, dass im Bereich der Arbeitsmotivation das Tragen von Namensschildern zu sinkender Arbeitszufriedenheit führen kann.

Nach derzeitigem Kenntnisstand sind gerade eben auch Gefährdungen von Polizeivollzugsbeamten während der Dienstausübung oder außerhalb des Dienstes bzw. in deren privaten Umfeld, Ausforschungen, Nachstellungen oder ungerechtfertigte Strafanzeigen, die auf das Tragen von Namensschildern zurückzuführen sind, bekannt geworden.

Wir halten diese Entwicklung, insbesondere für die geschlossenen Einheiten, für völlig unnötig und muss im Interesse des Schutzes unserer Kolleginnen und Kollegen, verhindert werden. Im Übrigen gibt es durch die taktische Kennzeichnung der Kolleginnen und Kollegen offensichtlich in den geschlossenen Einheiten überhaupt keinen Bedarf an einer zusätzlichen Kennzeichnung.

Wenn man jetzt die, möglicherweise eintretende, geringfügige Verbesserung der „bürgerorientierten Polizeiarbeit“ gegen die schutzwürdigen Belange der Polizeivollzugsbeamtinnen und –beamten und die immens hohen Kosten abwägt, muss man zu dem Schluss kommen, dass die knapp 300.000 Euro besser in Beförderungen ( z.B. 120 Polizeiobermeister) angelegt wären.

Die GdP sieht die Änderung des SOG für die Einführung sogenannter Body-Cam`s als schützendes Einsatzmittel als notwendig an und unterstützt diese Änderung. Auch wir bemerken die stetige Zunahme von Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Das Aggressionspotenzial gegenüber unseren Kolleginnen und Kollegen steigt spürbar.

Die Bundespolizei und andere Bundesländer setzen auf diese Überwachungstechnik. Das hessische Pilotprojekt beweist eine positive Wirkung. Hier kommen Body-Cams bereits seit Mai 2013 zum Einsatz. Binnen eines Jahres war ein Rückgang von 37,5 Prozent bei Widerstandsdelikten zu verzeichnen. Außerdem seien nach Angaben der Dienstkräfte eine verminderte Aggressivität, gesteigerte Kooperationsbereitschaft, der Rückgang von Solidarisierungsinitiativen und ein positives Feedback der Bürger zur Nutzung der Body-Cams zu registrieren.

kevennau.press