Saalkreis entscheidet sich für getrennte Aufgabenwahrnehmung beim Sozialgesetzbuch II

von 6. September 2004

Sabine Edner, Vorsitzende der Agentur für Arbeit, bedauerte dies im Interesse der betroffenen Menschen sehr, da dadurch das vom Gesetzgeber angestrebte Ziel der Leistung aus einer Hand nicht erreicht werde. ?Es ändere sich gegenüber dem heutigen Zustand relativ wenig für die Betroffenen, so Edner. Die Agentur für Arbeit betreibe die Vermittlung und zahle das Arbeitslosengeld II, der Landkreis berechne und zahle gesondert die Kosten der Unterkunft.? Dass sich der Landkreis nicht dem Verfahren wie in der Stadt Halle anschließe, bewirke zudem, dass alle Sozialhilfeempfänger im ersten Halbjahr 2005 nochmals vollständige Anträge auf Leistungen bei der Agentur für Arbeit stellen müssen. Die Betroffenen werden hierüber im Einzelfall rechtzeitig durch die Agentur für Arbeit informiert.