Stromabsatz in Sachsen-Anhalt gestiegen

von 20. September 2011

Nach ersten vorläufigen Ergebnissen für das Jahr 2010 wurden von den in Sachsen-Anhalt ansässigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen insgesamt 5,8 Milliarden Kilowattstunden (kWh) Strom an Letztverbraucher abgesetzt. Das sind zehn Prozent mehr als im Jahr zuvor. Darüber informierte das Statistische Landesamt in Halle (Saale) am Dienstag.

Bezogen auf 2001 (8,8 Milliarden Kilowattstunden Absatz) wurde ein Rückgang um ein Drittel registriert. Die folgenden Jahre, die von einer beginnenden Umstrukturierung in der Energiewirtschaft gekennzeichnet waren, nutzten viele Kunden und wechselten zu Stromversorgern außerhalb Sachsen-Anhalts.

Die Stromlieferungen dienten 2010 überwiegend der Versorgung von Kunden in Sachsen-Anhalt (87 Prozent). An Endabnehmer in Nordrhein-Westfalen und Sachsen wurden jeweils mehr als 100 Millionen kWh geliefert.

Für 73 Prozent der Stromlieferungen wurden mit Verbrauchern Sondertarife vereinbart.

Die Betriebe der Industrie (Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden) waren mit über 50 Prozent die größten Stromabnehmer. An Haushaltskunden wurden 22 Prozent des abgesetzten Stromes geliefert.

Mit der abgesetzten Strommenge erzielten die einheimischen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Erlöse von 800 Millionen Euro, acht Prozent mehr als im Vorjahr.

Der im Jahr 2010 erzielte Durchschnittserlös lag bei 14,11 Cent je Kilowattstunde. Das entsprach einem Rückgang zum Vorjahr von 0,25 Cent je Kilowattstunde. Erstmals seit dem Jahr 2001 wurde im Vergleich zum Vorjahr ein geringerer Durchschnittserlös ermittelt.

Der Durchschnittserlös aus der Stromabgabe an die Betriebe der Industrie lag bei 10,91 Cent je Kilowattstunde (- 0,16 Cent je Kilowattstunde). Bei Haushalten wurden im Durchschnitt Erlöse von 20,86 Cent je Kilowattstunde (- 0,06 Cent je Kilowattstunde) erzielt.

In den Erlösen sind die Netznutzungsentgelte, die Stromsteuer, die Konzessionsabgaben sowie Ausgleichsabgaben nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz und dem Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz enthalten, jedoch nicht die Mehrwertsteuer und rückwirkenden Stromsteuerrückerstattungen.