Urteil wegen Mordes an der Verlobten rechtskräftig

von 8. Juli 2020

Die 1. Strafkammer des Landgerichts Halle hatte den Angeklagten am 16. Januar 2020 wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.

Die Kammer hatte es als erwiesen angesehen, dass der Angeklagte am 16.07.2019 aus Wut und mit absolutem Zerstörungswillen seiner Verlobten in deren Wohnung in Halle mit einem Messer 34 Stiche in Rumpf, Rücken und Beine zufügt hat. Die Beweisaufnahme hatte ebenfalls ergeben, dass der Angeklagte aus Verärgerung darüber gehandelt hat, dass seine Verlobte ihm mitgeteilt hatte, sie wolle ihn nicht heiraten und sich vielmehr von ihm trennen. Die Frau war noch am selben Tage im Krankenhaus ihren Verletzungen erlegen.

Gegen die Verurteilung hatte der Angeklagte Revision eingelegt. Dieses Rechtsmittel hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 01.07.2020 als unbegründet verworfen (6 StR 135/20). Die Nachprüfung des Urteils hat keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten ergeben. Die Entscheidung ist somit rechtskräftig.