Vollständigkeitserklärung jetzt hinterlegen

von 23. April 2013

„Bislang haben nur wenige Unternehmen Vollständigkeitserklärungen für das Jahr 2012 hinterlegt“, so IHK-Geschäftsführer Reinhard Schröter. Laut Verpackungsverordnung müsste jedoch bis zum 1. Mai 2013 die Erklärung im so genannten VE-Register unter der Internetadresse www.ihk-ve-register.de hinterlegt werden. Die Umweltbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte achten darauf, dass die Frist eingehalten wird. „Unternehmen, die den Abgabetermin nicht einhalten, müssen mit Geldbußen rechnen“, betont Schröter und mahnt deshalb zur Eile und betont: „Wir unterstützen die Betriebe bei der Umsetzung.“ Betroffen von der Hinterlegungspflicht sind Unternehmen, die im letzten Jahr Verpackungsmaterialien von mehr als 80 Tonnen Glas, 50 Tonnen Papier/Pappe/Kartonagen oder 30 Tonnen Alu/Weißblech/Kunststoffe/Verbundmaterialien in Verkehr gebracht haben.