Zehn Jahre nach der Novellierung der Handwerksordnung

von 7. Februar 2013

Nach dem Wegfall von Qualifizierungsvoraussetzungen in 53 Handwerken zum Jahresbeginn 2004 könne sich beispielsweise jeder, der sich berufen sehe, Fliesenlegearbeiten gewerblich anbieten. Die Erfahrung der letzten Jahre zeige, dass zwar die Zahl der Betriebe in einigen dieser zulassungsfreien Handwerken sprunghaft gestiegen sei, gleichzeitig aber die Bestandsfestigkeit der Betriebe und Qualität der Ausführungen gelitten habe. Keindorf: „Ohne fachliches und betriebswirtschaftliches Know-how waren und sind viele Existenzgründer zum Scheitern verurteilt“.

Die qualifizierte Berufsausbildung, das Paradepferd des Handwerks, werde von vielen Betrieben des zulassungsfreien Handwerks nicht erbracht, da die Inhaber gar nicht über die geforderte Ausbildungseignung verfügten. Außerdem würden die meisten Betriebe, die früher ausgebildet hätten, nun davor zurückschrecken. Die mittel- und langfristigen Folgen beispielsweise für den Fachkräftebedarf und den Erhalt des Wissensschatzes würden sich bereits überdeutlich zeigen. Auch das Kalkül der Gesetzes-Novelle, durch mehr Gründungen im Handwerk auch positive Arbeitsplatzeffekte zu erzielen, sei nicht aufgegangen. Keindorf: „Statt einen Betrieb mit zehn Beschäftigten haben wir jetzt zehn Einmann-Betriebe.“

Keindorf sehe sich in seinen Befürchtungen bestätigt, die Abschaffung der Meisterpflicht werde die Leistungsstandards im Handwerk und die Nachwuchssicherung negativ beeinflussen. „Betriebsinhaber, Lehrlinge, Kunden und auch der Fiskus: Sie alle haben durch die Rechtsänderung von 2004 verloren“, fasst Keindorf zusammen.