„Ich tu Dir weh“ – Rammstein und der Index

von 16. Juni 2010

Man wusste nicht so recht, was man davon halten sollte. Rammsteins Album „Liebe ist für alle da“ kam 2009 auf den Index. Jugendgefährdend wurde da das Lied „Ich tu Dir weh“ und eine Abbildung auf dem Booklet der Band eingestuft. Das Verwaltungsgericht Köln sah dies nun anders.

Im Kern geht es wohl immer um die Frage, was in einer Gesellschaft mehr Gewicht hat – die künstlerische Freiheit oder der Schutz der Jugend vor … ja wovor eigentlich? Rammstein hatten mit dem Lied „Ich tu Dir weh“ wieder einmal versucht, in die immer kleiner werdende Ansammlung letzter Tabus zu kommen. Unter der thematischen (Album)Überschrift „Liebe ist für alle da“, hier also in den Bereich der sexuellen Spielart von Gewalt zwischen Partnern unter Lustgewinn – kurz SM genannt. Wenn auch bei Rammstein, wie üblich, in einer drastischen Ausprägung und Sprache.

Dafür gerät man – geht man nur deutlich genug vor – in Deutschland eben auf den Index, wie einstmals Claudias Schäferhund der Ärzte, die in der Wahrnehmung der Fans so Sodomie auf amüsierte Art thematisierten. Mit einem Unterschied zum heutigen Fall. Rammstein sind aktuell wieder runter von der Liste. Erfolgreich hat die deutsche Band laut Beschluss des Verwaltungsgerichtes in Köln am 31. Mai 2010 argumentiert, hier werde die künstlerische Freiheit beschnitten.

Rammstein könnte damit nicht nur ein scheinbares Tabu gefunden haben, sondern auch eine ausgedehntere Auslegung der künstlerischen Freiheit erreichen. Immerhin hatte die Band in der ersten Reaktion auf die Indizierung in einer neuen Auflage des Albums das Booklet abgeändert und den Song vom Album genommen. Für manchen Fan eine eher lächerliche Aktion beider Seiten, schlagzeilenträchtig allemal.

Die Bundesprüfstelle vermeldete nun, nach dem derzeitigen Richterspruch weiteren Widerstand an: „In der Abwägung zwischen Kunstfreiheit und Jugendschutz hatte das Gremium (der Bundesprüfstelle/Anm. d. R.) dem Jugendschutz das größere Gewicht zugemessen und deshalb eine Aufnahme der CD in die Liste der jugendgefährdenden Medien verfügt."

Doch da das Verwaltungsgericht Köln mit dem jetzigen Urteil laut Bundesprüfstelle nur dem Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz stattgegeben hat, will man sich weiter mit der Band Rammstein und insbesondere dem Booklet und dem Song „Ich tu Dir weh“ auseinandersetzen.

„Da es sich hier um ein Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes handelt, wird die Bundesprüfstelle das Gerichtsverfahren fortführen.“ Der Fall ist also für beide Seiten noch nicht ausgestanden und Rammstein bleibt im Gespräch.

Vor allem wohl darüber, ob in dem angeprangertem Song „Ich tu Dir weh“ nun eine befürwortende Vermischung von Sexualität und Gewalt stattfindet oder nicht. So gesehen, ist „We are living in Amerika“ in der Aussage zwingend und ausschließlich als pro-amerikanisch einzustufen.

Oder doch nicht? Ach, diese Künstler.

Quelle: Michael Freitag | l-iz.de