Internationale Tagung “Freiheit als Rechtsbegriff”

von 12. Juni 2014

„Welches Eigentum gehört zum Menschenrecht auf Freiheit?“ Oder ist vielleicht „Ein Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts eine Illusion?“ Diese und weitere interessante Fragen erörtern renommierte Wissenschaftler in rund zwanzig Vorträgen. Als Referenten konnten Wissenschaftler unter anderem aus Deutschland, aber auch aus Lodz, Paris, Neapel, Luxemburg, Rom und Padua gewonnen werden.

„Freiheit wird als das fundamentale Gut des modernen Menschen angesehen“, sagt Prof. Dr. Matthias Kaufmann vom Seminar für Philosophie. „Gleichzeitig ist sie Gegenstand intensiver Debatten darüber, welche ihrer Aspekte einen elementaren Kern bilden. Seit dem 18. Jahrhundert verbreitet sich der Gedanke, dass alle Menschen einen Anspruch auf Freiheit zur Selbstbestimmung haben.“ Wie es Kant ausdrückte, sei Freiheit im Sinne der „Unabhängigkeit von eines andern nötigender Willkür“ das einzige angeborene Recht des Menschen.

„Ohne eine rechtliche Garantie, ohne rechtlichen Schutz hat Freiheit nur sehr vorläufigen und begrenzten Nutzen“, ergänzt MLU-Strafrechtler Prof. Dr. Joachim Renzikowski. Insofern sei die Wechselwirkung zwischen Freiheitsideen, Freiheitsforderungen und den rechtlichen Institutionalisierungen, mit denen sie verbrieft werden sollen, stets ebenso essentiell wie von Spannungen begleitet.

Die Tagung wird im Historischen Hörsaal des Löwengebäudes stattfinden (2. Stock, Hörsaal XIV c, Universitätsplatz 11, 06108 Halle Saale). Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenfrei. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Weitere Informationen im Tagungsprogramm unterhttp://www.phil.uni-halle.de/confer.