Besonders schwerer Fall des Diebstahls und andere Delikte

von 17. September 2016

Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis ist, die an dem Fahrzeug vorhandenen Kennzeichen durch Diebstahl abhandengekommen waren sowie das Fahrzeug keine amtliche Zulassung und Versicherung besaß. Bei der weiterführenden Kontrolle wurde zudem festgestellt, dass der Mann unter Alkohol- und Drogeneinfluss stand. Zudem konnten in dem Fahrzeug einbruchstypische Werkzeuge (u.a. Bolzenschneider) sichergestellt werden. Nunmehr wird unter anderem gegen den Mann wegen Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz, Verdacht des Diebstahls, Fahren ohne Fahrerlaubnis und anderer Delikte ermittelt.