Kinder bewerfen S-Bahn mit Steinen

von 18. März 2015

Bundespolizisten des Bundespolizeireviers Halle nahmen die Personalien der 3 Steinewerfer auf. Die Drei wurden an ihre Erziehungsberechtigten übergeben. Für den 14-jährigen Jungen kann diese Tat allerdings Folgen haben. Da er bereits strafmündig ist, muss er neben eventuellen Regressansprüchen der DB AG mit einer Anzeige wegen des unerlaubten Aufenthaltes in den Gleisen und Sachbeschädigung rechnen.

Die Bundespolizei möchte in diesem Zusammenhang nochmals auf die Lebensgefahr hinweisen, die ein Aufenthalt in und an den Gleisen in sich birgt. Züge können Hindernissen nicht ausweichen. Ein 1200 Tonnen schwerer Zug mit 100 Stundenkilometern hat einen Bremsweg von über 1000 Metern. Windrichtungen beeinflussen die eigene Wahrnehmung eines heranfahrenden Zuges erheblich. Ein elektrisch betriebener Zug ist beispielsweise für das menschliche Ohr erst wahrnehmbar, wenn er sich schon im Vorbeifahren befindet. Auch ein zu nahes Bewegen an den Gleisen kann eklatante Folgen haben, da von den vorbeifahrenden Zügen eine enorme Sogwirkung ausgeht. Daher bittet die Bundespolizei darum, dass Kinder wiederholt auf die Gefahren auf Bahnanlagen hingewiesen werden und welche möglichen Folgen ein Fehlverhalten haben kann.

Kostenlose Flyer zu dieser Problematik stellt die Bundespolizei gern zur Verfügung.