Meldungen von den Autobahnen

Meldungen von den Autobahnen
von 5. Februar 2019

Autobahn 14 – Sicherheitsabstand

Am 05.02.2019, um 07:55 Uhr, fuhr der Fahrer eines Sattelzugs auf der A14 und unterschritt dabei, nahe der Ortschaft Wettin, den vorgeschriebenen Sicherheitsabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug. Auf einer Strecke von ca. 500 Meter betrug sein Abstand 10 Meter. Dieser Verstoß wurde mit einem Bußgeld von 80,- Euro geahndet.

Autobahn 9 – langsames Überholen

Der Fahrer eines Lkw (über 7,5 Tonnen Gewicht) mit Anhänger fuhr am 05.02.2019, um 00:10 Uhr, auf der A9 in Richtung München. Dabei benutzte er den linken Fahrstreifen, um andere Fahrzeuge zu überholen. Seine gefahrene Geschwindigkeit war nicht wesentlich höher, als die des überholten Fahrzeugs. Er wurde daraufhin angehalten und einer Verkehrskontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass er auch mit eingeschalteten Nebelscheinwerfern fuhr.

Diese Ordnungswidrigkeiten wurden geahndet. Der Fahrer hat bezüglich des zu langsamen Überholens ein Bußgeld von 80,- Euro, wegen der missbräuchlichen Benutzung der Nebelscheinwerfer ein Verwarngeld von 20,- Euro und aufgrund der Benutzung des linken Fahrstreifens ein Verwarngeld von 20,- Euro zu erwarten.